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Nordrhein-WestfalenHalbbruder auf Schrottplatz erschossen - lebenslange Haft

02.08.2024, 03:37 Uhr
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(Foto: Bernd Thissen/dpa)

Ein 77 Jahre alter Mann schießt auf drei Personen, einer stirbt. Es ist sein Halbbruder. Jetzt haben die Richter das Urteil gesprochen.

Hagen (dpa/lnw) - Die Schüsse fielen schnell hintereinander: Vor rund einem halben Jahr hat ein Mann auf einem Schrottplatz in Hagen seinen Halbbruder erschossen. Zwei weitere Personen - darunter seinen Neffen - verletzte der Mann. Nun ist der 77-Jährige vom Hagener Schwurgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden, wegen Mordes, Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung.

Es war der 19. Januar dieses Jahres, als der Deutsche seine Pistole zog. Sein Halbbruder wurde von vier Schüssen in die Brust getroffen. Der 54-Jährige konnte noch von seinem Platz im Büro des familieneigenen Schrottplatzes aufspringen, brach dann aber zusammen. Er verstarb noch am Tatort.

Hintergrund der Bluttat war laut Urteil ein Streit in der Firmenleitung. Zwischen den Halbbrüdern soll es schon seit Jahren Kompetenz-Streitigkeiten gegeben haben. Zuletzt hatte der 77-Jährige seinen Posten als Geschäftsführer verloren. Außerdem habe er den Verlust seines Firmenhandys, seines Dienstwagens und seiner kleinen Einzimmerwohnung auf dem Betriebsgelände befürchtet.

Die Richter gehen davon aus, dass er sich mit seiner zurückgesetzten Rolle nicht abfinden wollte und sich bis zuletzt ohne Genehmigung seines Halbbruders in die Geschäfte des Schrottplatzes eingemischt hat.

Am Tattag sollte der Zugangscode zum Eingang des Bürogebäudes geändert werden, um dem Angeklagten den ungehinderten Zugang zu verwehren. In dieser Situation war die Situation offenbar eskaliert. Der Angeklagte habe eine Pistole gezogen, die er nach eigenen Angaben aus Sicherheitsgründen immer bei sich getragen habe, und geschossen.

"Er hat aus Rache über seinen Machtverlust gehandelt", erklärt Richterin Heike Hartmann-Garschagen bei der Urteilsbegründung. Es sei ihm darum gegangen, die Streitigkeiten "final zu beenden" und seinen "verhassten Widersacher zu vernichten".

Die Schüsse auf seinen erst 19 Jahre alten Neffen und einen weiteren, 49 Jahre alten Mitarbeiter des Schrottplatzes hat der Angeklagte laut Urteil abgefeuert, weil sie auf der Seite seines Halbbruders gestanden hätten.

Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess nicht bestritten. Er war nach den Schüssen auf dem Firmengelände widerstandslos festgenommen worden.

Neben der Haftstrafe haben die Richter außerdem die Zahlung von 50.000 Euro Schmerzensgeld an den damals lebensgefährlich verletzten Mitarbeiter festgesetzt. Die Verteidiger hatten von einer Affekttat gesprochen und eine mildere Verurteilung wegen Totschlags und zweifacher gefährlicher Körperverletzung beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dpa

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