Nordrhein-WestfalenHilfen für finanzschwache Kinder: NRW bundesweit mit vorne

NRW liegt bei Finanzhilfen für Kinder und Jugendliche mit vorn – aber nicht überall. Beim Mittagessen für die Älteren hakt es, in ganz Deutschland gibt es Unterschiede.
Gütersloh (dpa/lnw) - Beim Abruf von Finanzhilfen für Kinder und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherung beziehen, liegt Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich mit vorn. Laut einer Analyse der Bertelsmann Stiftung beziehen 80,2 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen Finanzhilfen für den Schulbedarf, 38,5 Prozent beteiligten sich an der Mittagsverpflegung in Kitas oder Schulen und 21,2 Prozent erhalten Geld für die Teilhabe am sozialen oder kulturellen Leben. Für ganz Deutschland liegen die Zahlen bei 77,8 (Schule), 37,1 (Mittagessen) und 18,3 Prozent (Sportvereine und Kultur).
Bei den 15- bis unter 18-Jährigen liegen die Zahlen ebenfalls über dem bundesweiten Schnitt, nur bei der Mittagsverpflegung hat hier NRW einen Ausreißer nach unten. In dieser Altersgruppe nutzen im Land 16,8 Prozent das gemeinsame Essen, bundesweit sind 19,6 Prozent. Geld für den Schulbedarf bekommen in NRW 64,7 Prozent der 15- bis unter 18-Jährigen, in ganz Deutschland sind 60,3 Prozent. Bei der Teilhabe für das soziale und kulturelle Leben beziehen in NRW 15,0 Prozent der Anspruchsberechtigten Gelder, bundesweit sind es 12,1 Prozent.
Kinder und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherung beziehen, haben seit 15 Jahren Anspruch auf finanzielle Unterstützung für das Mitmachen bei Sport, Kultur und Schule. Laut der Analyse der Bertelsmann-Stiftung aber kommt ein Großteil der Gelder nicht an. Bundesweit gibt es große Unterschiede je nach Wohnort der Kinder und Jugendlichen.
Bildungs- und Teilhabepaket aus dem Jahr 2011
Die damalige Bundesregierung von CDU/CSU und FDP hatte 2011 das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) eingeführt, um bei Kindern und Jugendlichen den finanziellen Bildungs- und Teilhabebedarf zu decken. Dabei geht es unter anderem um die Teilnahme an Ausflügen in der Schule und in Kitas, Schülerbeförderung, gemeinsames Mittagessen, Lernförderung, Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten.