Nordrhein-WestfalenGericht kippt Ausschuss-Besetzung im Rat der Stadt Bochum

Das NRW-Oberverwaltungsgericht fordert mehr Sitze in den Bochumer Ausschüssen. Damit soll das Wahlergebnis besser abgebildet werden. Dennoch könnten die Kleinstparteien leer ausgehen.
Münster (dpa/lnw) - Nach der Kommunalwahl im vergangenen Jahr muss der Rat der Stadt Bochum seine bisherigen Ausschüsse auflösen und neu bilden. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit eine Entscheidung aus der Vorinstanz geändert. Der OVG-Beschluss von Donnerstag ist nicht anfechtbar.
Die Ratsgruppe "Die Stadtgestalter" war per Eilverfahren vor Gericht gezogen, weil der Rat im November 2025 Beschlossen hatte, die Ausschüsse mit jeweils 15 Sitzen zu bilden. Das führte dazu, dass kleine Fraktionen oder Gruppen keinen Sitz erhielten. Das sei zwar im Einzelfall einer einzelnen Ausschussbesetzung kein Problem, so das OVG mit Sitz in Münster in seiner Begründung. Beim Blick auf die Besetzung aller Ausschüsse müsse das Wahlergebnis allerdings abgebildet werden. Diese Spiegelbildlichkeit sei ein verfassungsrechtlicher Grundsatz. In dem Eilantrag hatte die Gruppe Auflösung und Neuverteilung gefordert.
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit
Die Bestimmung der Mitgliederzahlen in den Ausschüssen liege zwar im Ermessen des Rates, teilte das OVG mit. Dabei gehe es auch um die effektive Arbeit in den Ausschüssen. "Begrenzt wird es vor allem durch den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Spiegelbildlichkeit. Danach muss grundsätzlich jeder Gemeindeausschuss ein verkleinertes Bild des Rates sein und dessen Zusammensetzung widerspiegeln", so das Gericht in Münster.
Die Richter des 15. Senats bemängeln, dass bei einer Lösung mit 15 Sitzen die SPD-Fraktion fünf Sitze erhalte, und damit einen mehr als in der Ideallösung. Zusammen mit der CDU mit drei Sitzen kommen die beiden Parteien damit auf eine absolute Mehrheit. Zwar arbeiten SPD und CDU derzeit nicht zusammen. Aber darauf komme es nicht an, so das Gericht.
Vorschlag: 17 statt 15 Mitglieder
Das OVG schlägt vor, die Zahl der Sitze in den Ausschüssen von 15 auf 17 zu erhöhen. Damit würde das Prinzip der Spiegelbildlichkeit und auch eine effektive Ausschussarbeit erreicht. Rechtlich unbedenklich sei es, so die obersten NRW-Verwaltungsrichter, dass die kleine Gruppe „Die Stadtgestalter/Volt“ keinen Sitz in den Ausschüssen erhalten hat.