Sachsen-AnhaltAngeln ab acht Jahren - Sachsen-Anhalt vereinfacht Regeln

Kinder können in Sachsen-Anhalt künftig schon ab acht Jahren mit einem neuen Schein angeln. Mit der Reform fällt eine zusätzliche Prüfung weg.
Magdeburg (dpa/sa) - Kinder und Jugendliche sollen in Sachsen-Anhalt künftig einfacher angeln können. Der Landtag in Magdeburg hat eine Änderung des Fischereigesetzes einstimmig beschlossen. Damit werden Prüfungen und Fischereischeine neu geregelt und Bürokratie reduziert. "Es ist ein wichtiger Schritt", sagte die SPD-Abgeordnete Juliane Kleemann.
Eine zentrale Änderung betrifft den bisherigen Jugendfischereischein. Dieser wird abgeschafft und durch einen Friedfischfischereischein ersetzt. Diesen können Kinder künftig schon ab acht Jahren erwerben.
Weitere Prüfung entfällt
Bisher war es so: Jugendliche konnten mit einer Prüfung einen Jugendfischereischein bekommen. Dieser war jedoch nur bis zum 18. Geburtstag gültig. Wer danach weiter angeln wollte, musste noch einmal eine zusätzliche Prüfung ablegen, um einen Friedfischfischereischein zu erhalten. Diese zweite Prüfung entfällt jetzt.
Die bisherige Jugendfischerprüfung und die Prüfung für den Friedfischfischereischein unterscheiden sich inhaltlich kaum. Auch das Mindestalter für die reguläre Fischerprüfung wird gesenkt. Sie kann künftig bereits ab zwölf Jahren abgelegt werden.
Erleichterte Begleitung erlaubt
Eine weitere Änderung betrifft den Sonderfischereischein. Dieser wird oft von Menschen genutzt, die beim Angeln Unterstützung brauchen. Künftig dürfen sie auch von Personen begleitet werden, die nur einen Friedfischfischereischein besitzen. Bislang musste die Begleitperson einen vollwertigen Fischereischein haben.
Bestehende Jugendfischereischeine behalten weiterhin ihre Gültigkeit bis zum Ablauf der ausgestellten Dauer. Mit der Reform möchte die Landespolitik nicht nur Bürokratie abbauen, sondern auch die Jugendarbeit der Angelvereine stärken und den Einstieg ins Angeln erleichtern.