Nordrhein-WestfalenPolizistin zieht Klage auf Teilzeit zurück

Im Streit um Teilzeit bei der Polizei in Essen überzeugten das Gericht die gelieferten Zahlen zu Überstunden und Mehrarbeit. Auch eine Ungleichbehandlung unter Kollegen ist vom Tisch.
Gelsenkirchen (dpa/lnw) - Im Fall einer Polizeibeamtin aus Essen, die in Teilzeit arbeiten will, hat der Anwalt der Frau die Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch zurückgezogen. Bereits nach rund 40 Minuten war die mündliche Verhandlung beendet.
Die Frau, die im Wechseldienst auch an Wochenende und in der Nacht arbeiten muss, hatte sich darauf berufen, dass sie und ihr Mann, gleichzeitig ihr Anwalt, das Eheleben nicht so ausfüllen könnten wie gewünscht.
Die Beamtin beklagte außerdem eine Ungleichbehandlung unter den Kollegen. Diesen Vorwurf konnte das beklagte Land in der Verhandlung ausräumen. Derzeit seien von den rund 1.900 Polizeibeamten und -Beamtinnen im Bereich des Essener Polizeipräsidiums nur drei in Teilzeit, bei der es nicht um Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen gehe. Und hier gebe es in allen Fällen einen nachvollziehbaren gesundheitlichen Hintergrund.
Das Beamtenrecht sehe nur in Ausnahmefällen Teilzeit vor, sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung. "Der Beamte steht in Vollzeit seinem Dienstherrn zur Verfügung", sagte Gerichtspräsident Siegbert Gatawis. Anders sei das bei Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen. In Ausnahmefällen sei Teilzeit möglich, wenn kein bestimmter Grund genannt werde. Hier könne der Dienstherr dann zustimmen. Er kann aber ablehnen, wenn dienstliche Belange der Teilzeit im Wege stehen.
Mehrarbeit und Überstunden nach Fußball-EM
Und im Fall der Klägerin hatte der Dienstherr mit einer dünnen Personaldecke und einer hohen Zahl von Überstunden argumentiert. Das Verwaltungsgericht hatte bereits im Vorfeld der Verhandlung signalisiert, dass es beim Argument dünne Personalausstattung nicht überzeugt sei. Bei den Überstunden musste der Vertreter des Dienstherrn in der mündlichen Verhandlung Zahlen vorlegen.
Nach der Fußball-EM 2024 in Deutschland und einem AfD-Bundesparteitag in Essen waren im Bereich des Essener Polizeipräsidiums mehrere 100.000 Stunden an Mehrarbeit und Überstunden angefallen. Die für Ende 2024 und 2025 genannten Daten nannte das Gericht plausibel. Auch der Anwalt der Klägerin zeigte sich vom präsentierten Zahlenwerk überzeugt.
Nachdem die Behörde dem Gericht auch jede genehmigte Teilzeit erläutert hatte und es am Ende nur drei waren, zog der Anwalt für seine Ehefrau die Klage zurück. "Ihre Frau wird nicht anders behandelt als die anderen auch. Nicht besser nicht schlechter", sagte Gatawis zum Abschluss.
Klägerin seit 1994 in Essen
Die Klägerin ist seit 1994 Polizistin in Essen. Von 2008 bis 2019 arbeitete sie wegen der Pflege einer Angehörigen in Teilzeit. 2025 stellte sie einen neuen Antrag, diesmal mit Bezug auf das Eheleben, der aber abgelehnt wurde.