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Nordrhein-WestfalenProzess wegen Angriffs auf Kippa-Träger eingestellt

18.04.2023, 15:28 Uhr
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(Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)

Köln (dpa/lnw) - Das Kölner Amtsgericht hat am Dienstag einen Prozess um eine mutmaßliche antisemitische Gewalttat eingestellt. Zwar stand nach rund dreistündigem Prozess weiterhin eine von den Angeklagten im Alter zwischen 19 und 20 Jahren begangene gemeinschaftliche Körperverletzung im Raum. Ein antisemitischer und damit strafschärfender Tathintergrund konnte vor Gericht jedoch nicht erhärtet werden.

Im August 2021 hatte der Vorfall in der Kölner Innenstadt bundesweit für Entsetzen gesorgt: Ein Mann mit einer Kippa auf dem Kopf soll aus einer rund zehnköpfigen Gruppe heraus zunächst antisemitisch beleidigt und anschließend, nachdem er die mutmaßlichen Beleidiger zur Rede stellen wollte, verprügelt worden sein. Angeklagt waren vier Männer, von denen aber nur drei zu dem Prozess erschienen. Nach Angaben vor Gericht soll der vierte Beschuldigte, dessen Verfahren abgetrennt wurde, mittlerweile in die Türkei verzogen sein.

Die Anklage legte den drei verbliebenen Angeklagten zur Last, den heute 19 Jahre alten Nebenkläger antisemitisch angepöbelt und anschließend verprügelt zu haben. Dabei hatte sich das Opfer einen Nasenbein- und einen Jochbeinbruch zugezogen. Ein Angeklagter schwieg zu den Vorwürfen, die beiden anderen bestritten die Beleidigung. Laut ihren Verteidigern wussten sie nicht, dass der Nebenkläger Jude ist. Eine Kippa habe er nicht getragen.

Der Nebenkläger versicherte hingegen, dass er eine Kippa getragen habe, die ihm bei dem Vorfall auch weggenommen worden sei. An eine antijüdische Beleidigung konnte er sich indes nicht erinnern. Auch mit seiner damaligen Aussage bei der Polizei konfrontiert, wonach er die Beleidigung zu Protokoll gegeben hatte, vermochte er sich nicht zu erinnern.

Den beiden 20 Jahre alten Beschuldigten wurde die Zahlung von jeweils 500 Euro Schmerzensgeld an den Nebenkläger zur Auflage gemacht. Der dritte, zum Tatzeitpunkt 18-jährige und somit jugendliche Angeklagte, muss 400 Euro zahlen.

Quelle: dpa

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