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Nordrhein-WestfalenPsychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch

16.02.2026, 05:01 Uhr
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Kann fehlende Sehkraft wegen einer psychischen Störung als Behinderung anerkannt werden? Das NRW-Oberverwaltungsgericht befasst sich mit dem Fall einer Frau aus dem Kreis Steinfurt.

Münster (dpa/lnw) - Wer sein Augenlicht durch eine Krankheit oder einen Unfall verliert, hat laut Gesetz Anspruch auf finanzielle Unterstützung und einen Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Eintrag. Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt leidet nach eigener Angabe unter einer sogenannten psychogenen Blindheit. Sie kann nichts sehen, so ihre Aussage, weil sie ein psychologisches Problem und keinen organischen Schaden an Augen oder Gehirn hat.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hatte ihre Anträge, die sie auf das Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose (GHBG) stützt, abgelehnt. Der LWL argumentiert, dass die psychogene Blindheit keine Blindheit im Sinne des Gesetzes sei. Jetzt beschäftigt sich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am 27. Februar mit dem Streit, wie aus einer Terminankündigung hervorgeht. Das Gericht in der Vorinstanz hatte die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.

Verfahren durch Corona in die Länge gezogen

Die Klägerin war bereits 2018, also vor über acht Jahren, in der Vorinstanz vor das Verwaltungsgericht Münster gezogen und hatte keinen Erfolg. Dort hatte das Gericht 2019 einen Gutachter der Uni Tübingen beauftragt. Die Klägerin selbst hatte diesen Experten vorgeschlagen. Seine Einschätzung lag erst 2022 vor. Nach Angaben des OVG hatte zusätzlich die Corona-Pandemie für den zeitlichen Verzug gesorgt.

Das Verwaltungsgericht hatte die Klage auf Basis des Gutachtens abgewiesen. Laut der Experteneinschätzung gebe es eine Diskrepanz zwischen den erhobenen Befunden und den subjektiven Angaben der Klägerin zu ihrer psychogenen Blindheit. "Teilweise waren letztere auch in sich selbst widersprüchlich und mit den Naturgesetzen nicht vereinbar", hieß es in dem Gutachten. Bei der objektiven Messung der Sehschärfe hatte der Gutachter einen beinahe normalen Wert auf dem rechten und einen immer noch sehr guten auf dem linken Auge ermittelt.

Simuliert die Klägerin?

Das Gutachten aus Tübingen bezeichnete die Klägerin laut Urteil aus dem Jahr 2023 als fehlerhaft. Die heute 55 Jahre alte Frau aus dem Kreis Steinfurt ging daraufhin vor das OVG in Berufung. Die obersten NRW-Verwaltungsrichter müssen jetzt die Grundsatzfrage klären, ob eine psychogene Blindheit gleichzusetzen ist mit der im Gesetz definierten Blindheit. Hier wird die Störung des Sehvermögens anhand der festgestellten Sehschärfe definiert.

Die Vorinstanz hatte festgestellt, dass die Klägerin in diesem Sinne nicht als Blinde gilt. Dabei könnte es offen bleiben, so die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts im Jahr 2023, ob die Klägerin tatsächlich an einer psychogenen Blindheit leide, sie ihre Sehbeeinträchtigung übertreibe oder sogar bewusst simuliere.

Laut Definition kommt psychogene oder funktionelle Blindheit meist nach schweren Traumatisierungen vor, ohne dass es einen objektiven medizinischen Befund an Auge oder Sehnerv gibt.

Urteil am Tag der Verhandlung

Nach der mündlichen Verhandlung Ende Februar, die um 12.30 Uhr beginnt, will der 12. Senat voraussichtlich ein Urteil verkünden.

Quelle: dpa

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