Regionalnachrichten

Nordrhein-WestfalenVorläufig keine Rodung in Lützerath: OVG entscheidet später

20.12.2021, 14:30 Uhr

Münster (dpa/lnw) - Auf den Grundstücken eines Landwirts im Braunkohle-Örtchen Lützerath darf es bis zu einer ausstehenden Gerichtsentscheidung keine Rodung und Räumung für den Tagebau Garzweiler geben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster teilte am Montag mit, wegen der Erkrankung eines Richters verzögere sich die Entscheidung. Der zuständige Senat habe sogenannte Hängebeschlüsse erlassen und der Tagebaubetreiberin RWE Power AG aufgegeben, bis zu einer Entscheidung von Vorfeldberäumungsmaßnahmen abzusehen.

Diese Arbeiten - etwa Rodungen oder der Abriss von Gebäuden - sollen laut Gericht in der ersten Jahreshälfte 2022 stattfinden, damit die Grundstücke ab dem Sommer zur Gewinnung von Braunkohle zur Verfügung stehen.

Die Verfahrensbeteiligten streiten um Beschlüsse der Bezirksregierung Arnsberg, mit denen die RWE Power AG vorzeitig in den Besitz der Grundstücke in der Nähe der derzeitigen Abbruchkante eingewiesen wurde. Das Verwaltungsgericht Aachen hatte im Oktober die Eilanträge von drei Bewohnern abgelehnt. Sie zogen dann vor das Oberverwaltungsgericht.

Nach Gerichtsangaben hat RWE eine Stillhaltefrist bis zum 7. Januar 2022 zugesagt. Es sei absehbar, dass wegen der Erkrankung des Berichterstatters und der Komplexität der Verfahren bis dahin eine Entscheidung nicht möglich sein werde. Daher seien Hängebeschlüsse erlassen worden. Sie dienten dazu, "den Eintritt vollendeter Tatsachen vor einer Sachentscheidung des Senats zu verhindern". Sie seien keine Vorwegnahme der Entscheidung in den Verfahren. "Deren Ausgang ist offen", so das OVG. Der Senat sei bemüht, so schnell wie möglich zu entscheiden.

© dpa-infocom, dpa:211220-99-454353/2

Regionales