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Nordrhein-WestfalenVorwurf versuchter Totschlag: Pfleger beteuert Mitleid

23.04.2026, 12:38 Uhr
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Ein Krankenpfleger steht in Münster vor Gericht: Er soll einem sterbenskranken Patienten eigenmächtig eine hohe Morphium-Dosis verabreicht haben. Er spricht von Mitleid - die Anklage sieht das anders.

Münster (dpa/lnw) - Ein Krankenpfleger hatte einem sterbenskranken Patienten in einem Krankenhaus in Münster eigenmächtig eine Überdosis Morphium gespritzt. Der Mann war kurz darauf verstorben. Wegen versuchten Totschlags steht der 28-Jährige jetzt vor dem Landgericht Münster. Er selbst sagt, er habe aus Mitleid gehandelt. Zum Prozessauftakt ließ er eine Erklärung von seinem Anwalt verlesen.

Patient im Endstadium

Der 91-jährige Patient hatte an Darmkrebs im Endstadium gelitten und wurde auf der Palliativstation eines Krankenhauses in Münster behandelt. Laut Staatsanwaltschaft hatte er nur noch eine Lebenserwartung von wenigen Tagen. Kurz vor seinem Tod habe der Patient unter starken Schmerzen und Luftnot gelitten, mit letzter Kraft habe er das Wort "sterben" hervorgebracht, ließ der Angeklagte heute seine Darstellung durch seinen Anwalt verlesen. Der Patient habe gekrampft und sich gequält, da habe er ihm helfen wollen. An diesem Tag im Sommer 2023 sei ein Arzt für mehrere Stationen zuständig und für ihn nicht erreichbar gewesen, so der Angeklagte. Darum habe er entschieden, die vom Arzt verordnete Dosis Morphin eigenmächtig auf 50 Milligramm zu erhöhen.

Laut Anklage hätte der Pfleger wissen müssen, dass die Menge tödlich war. Er habe aber nach seiner Spätschicht das Krankenhaus verlassen, ohne einem Arzt von dem Vorfall zu berichten. Der Patient war kurz danach verstorben - ob an seiner Grunderkrankung oder aufgrund des Morphins ist laut Aussage des Staatsanwalts nicht mehr festzustellen.

Auch Urkundenfälschung angeklagt

Neben versuchtem Totschlag wirft die Staatsanwaltschaft dem Krankenpfleger auch Urkundenfälschung vor. Er soll die Medikamentengabe nicht wie vorgeschrieben dokumentiert, sondern mit falschen Eintragungen verschleiert haben. Der Angeklagte räumte das ein und sagte, er habe damit arbeitsrechtliche Konsequenzen vermeiden wollen.

Den Vorwurf des versuchten Totschlags könne er nicht verstehen, so der Krankenpfleger in seiner schriftlichen Einlassung. "Ich bin entsetzt und schockiert, dass mir unterstellt wird, mir sei es um die Tötung gegangen." Er habe nach bestem Gewissen gehandelt, um dem Patienten zu helfen.

Das Landgericht hat noch drei weitere Prozesstage geplant. Das Urteil ist für den 13. Mai geplant.

Quelle: dpa

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