Rheinland-Pfalz & SaarlandAntreiber oder Bremse? Grünen-Pläne zu Wind- und Solarkraft

Mehr Akzeptanz, weniger Konflikte, mehr Ausbau erneuerbarer Energien - all das soll ein Gesetzentwurf der Grünen bringen. Teil davon ist eine neue Pflicht. Was andere dazu sagen.
Mainz (dpa/lrs) - Einen Tag, nachdem die Bundesregierung ihren Kurswechsel in der Energiepolitik auf den Weg gebracht hat, legt in Rheinland-Pfalz die Grünen-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der dem Ausbau erneuerbarer Energien im Land Schwung verleihen soll. Gleichzeitig soll er die Akzeptanz für Wind- und Solarparks erhöhen und dafür sorgen, dass Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger vor Ort mehr von solchen Anlagen profitieren. Dabei setzen die oppositionellen Grünen notfalls auch auf das Mittel Pflicht.
Um was geht es?
Schon jetzt macht es Bundesrecht möglich, dass Projektierer von Anlagen auf freiwilliger Basis Zahlungen an Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen leisten oder sie beteiligen. Ein Entwurf der Grünen-Fraktion für ein Landesbürgerenergiegesetz sieht nun für den Fall, dass keine freiwillige Vereinbarung vor Ort erzielt wird, vor, dass es eine Pflichtbeteiligung gibt.
Eine Pflichtbeteiligung soll den Anteil der Einnahmen vorgeben, der an Kommunen gehen soll - von der Ortsgemeinde über die Verbandsgemeinde bis zum Landkreis. Und sie legt fest, dass Bürgern die Möglichkeit für eine Beteiligung in einem gewissen Umfang eingeräumt werden muss.
Die Grünen-Fraktion betont, dass Freiwilligkeit erstmal Vorrang hat. Für die Beteiligungsmöglichkeiten sollen recht große Spielräume gewährt werden. So kann ausgehandelt werden, dass ein Teil eines Anlagenparks von einer Bürgerenergiegenossenschaft betrieben wird, es kann ein Angebot für Bürger geben, sich finanziell zu beteiligen oder es kann vergünstigte regionale Stromtarife geben.
Geld, das Kommunen auf die Art und Weise einnehmen, soll zweckgebunden sein und dem Klimaschutz oder der Energiewende zugutekommen. Es dürfe nicht für das Stopfen kommunaler Haushaltslöcher verwendet werden, erklärte der energiepolitische Sprecher der Fraktion, Fabian Ehmann.
Werden Projektierer abgeschreckt und wird Bürokratie geschaffen?
Klar ist, sollte eine solche Regelung kommen, müssen Projektierer einen Teil ihrer Einnahmen abgeben und Beteiligungen ermöglichen. Inwieweit sie das von möglichen Projekten abhalten würde, ist schwer vorherzusagen - auch, da stets bundespolitische Rahmenbedingungen mit hineinspielen.
Die Grünen-Fraktion verweist darauf, dass es solche Gesetze schon in anderen Bundesländern gibt. Der rheinland-pfälzische Entwurf orientiere sich stark an dem Gesetz aus Nordrhein-Westfalen, sagte die Fraktionsvorsitzende Katrin Eder, er sei aber auf Photovoltaik-Anlagen ausgedehnt worden. In dem Nachbarland sei bislang noch kein Pochen auf die Beteiligungspflicht nötig gewesen. Auch der bürokratische Aufwand halte sich in Grenzen, dank Mustervereinbarungen, standardisierten Verfahren oder Beratungen durch die Energieagentur.
Warum kommt die Grünen-Fraktion jetzt damit?
Die Grünen sagen, gerne hätten sie ein solches Gesetz noch als Teil der Regierung in der Ampel-Koalition geschaffen. Doch Eder zufolge kam es zu keiner Einigung mit den damaligen Partnern. Ob nun CDU und SPD einem solchen Vorhaben zustimmen, ist somit höchst fraglich. Gespräche mit Vertretern dieser Parteien, die in Mainz inzwischen gemeinsam regieren, habe es bislang noch nicht gegeben, sagte Eder. Dafür biete sich Raum, wenn der Entwurf voraussichtlich im August in den Landtag eingebracht und an die Fachausschüsse überwiesen worden ist.
Sind Bürger oder Kommunen schon heute beteiligt?
Ja, auf unterschiedliche Art und Weise. Es gibt Genossenschaften, die an Anlagen beteiligt sind oder welche alleine betreiben. Im Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften sind mehr als 30 Genossenschaften zusammengeschlossen. Geschäftsführerin Natalie Amecke begrüßt den Gesetzentwurf und sagt, die Energiewende gelinge immer dort, wo die Menschen eingebunden seien und die Bürger davon profitierten.
Die Energiegenossenschaft Treneg in Trier zum Beispiel hat eine Reihe von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) und zählt 335 Mitglieder, wie Vorstand Gerhard Dehen sagt. Bislang konzentrierte man sich auf PV-Freiflächenanlagen, weil die Zeit, bis sich eine Investition rechne, bei Windkraftanlagen deutlich länger sei. Lange Anlaufzeiten könnten sich mit Interessen von Mitgliedern stoßen. Viele sind ihm zufolge über 55 Jahre alt, denken an die Rente und in nicht allzu langen Zeithorizonten.
Die Treneg achtete Dehen zufolge schon immer darauf, Anwohner früh in Projekte einzubinden, mit ihnen über Bedenken oder Sorgen zu sprechen. Das habe dazu geführt, dass sich bei keiner Anlage eine Protestinitiative gebildet habe. Und wenn Menschen sich beteiligen könnten, sei schnell nicht mehr von "der PV-Anlage" die Rede, sondern von "unserer PV-Anlage".
Etwas anders ist die Lage in der rheinhessischen Verbandsgemeinde Wörrstadt. Hier gibt es eine rein monetäre Beteiligung von Kommunen. Vertraglich wurde mit einer Firma, die zwei Windparks betreibt, festgelegt, dass die Gemeinden Ensheim, Gabsheim, Saulheim, Schornsheim, Spiesheim, Sulzheim und Udenheim finanziell beteiligt werden.
Was sagt die kommunale Seite?
Auch der Gemeinde- und Städtebund findet den Entwurf gut, wie Geschäftsführer Moritz Petry sagt. Vielerorts gewährten Projektierer schon Beteiligungen, aber nicht überall. Es sei positiv, hier mehr Verbindlichkeit zu erreichen. An der Zweckgebundenheit für eingenommenes Geld stört er sich nicht. Es gehe nicht um große Millionenbeträge - und Ausgaben für Hitzeschutz oder Klimafolgenanpassungen hätten Kommunen ohnehin.
Braucht es Schwung im Bereich der erneuerbaren Energien?
Dehen von der Treneg sagt, um das Jahr 2010 seien viele Bürgerenergiegenossenschaften entstanden, es habe "Aufbruchstimmung" geherrscht. Davon sei nicht viel übrig. Auf kommunaler Seite gehe der Trend dahin, auf Verbandsgemeinde-Ebene Anstalten des öffentlichen Rechts zu bilden, die Interessen bündeln. Das bremse Dynamik und Interessenvielfalt.
Wolfgang Stein, kaufmännischer Vorstand der Energiewende Hunsrück-Mosel eG in Monzelfeld im Landkreis Bernkastel-Wittlich, die PV-Anlagen auf kommunalen und gewerblichen Dächern betreibt, verweist auf die im Bund auf den Weg gebrachte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die sieht unter anderem ein Ende fester Einspeisevergütungen vor.
Für die Genossenschaft in Monzelfeld würde das bedeuten, dass der bald geplante Bau einer neuen PV-Anlage voraussichtlich der letzte sein wird. Die Einspeisevergütung sei die Haupteinnahmequelle, wenn die wegfalle, sei das Ganze wirtschaftlich nicht mehr darstellbar. Die Genossenschaft werde sich dann nur noch auf die Verwaltung der bestehenden Anlagen beschränken.