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Rheinland-Pfalz & SaarlandDGB fordert Sozialversicherungspflicht für Minijobs

12.07.2023, 11:59 Uhr
Susanne-Wingertszahn-Vorsitzende-des-DGB-Rheinland-Pfalz-Saarland
(Foto: Arne Dedert/dpa)

Für die Gewerkschaft sind Minijobs keine geeignete Lösung, um den Fachkräftemangel zu lindern. Die Unternehmer in Rheinland-Pfalz betonen dagegen die Not für die Betriebe, Beschäftigte zu finden.

Mainz (dpa/lrs) - Der DGB warnt vor mehr Minijobs in Rheinland-Pfalz. Jeder siebte Beschäftigte im Land sei im Haupterwerb ein Minijobber, sagte die Landesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Susanne Wingertszahn, am Mittwoch in Mainz. Damit liege Rheinland-Pfalz an der Spitze aller Bundesländer. Minijobs seien gerade für Frauen "die Armutsfalle Nummer eins".

Besonders häufig gebe es die geringfügig Beschäftigten in Betreiben mit bis zu 49 Mitarbeitern, erklärte die Gewerkschafterin. Die Hälfte aller Beschäftigten in den Betrieben dieser Größenordnung arbeiteten in Minijobs. Überwiegend treffe das auf Frauen und Betriebe auf dem Land zu. Jeder zweite Minijobber sei zwischen 25 und 65 Jahren alt. Die Mehrheit habe einen qualifizierten Berufsabschluss, arbeite aber in einer Stelle auf Helferniveau.

Vor allem im Reinigungsgewerbe, den Verkaufsberufen, der Gastronomie, im Büro und Sekretariat sowie in der Lagerwirtschaft, Post, Zustellung und im Güterumschlag gebe es diese Anstellungen. Der monatliche Maximalbetrag für einen Minijob liegt bei 520 Euro.

"Minijobs sind bis auf die Einkommenssteuer und die Sozialversicherung ganz normale Arbeitsverhältnisse", mahnte Wingertszahn. "Das haben einige Arbeitgeber aber nicht begriffen und halten den Beschäftigten elementare Rechte und Ansprüche vor." Es sei auch nicht so, dass Minijobs eine Brücke in den normalen Arbeitsmarkt bildeten. Der DGB spreche sich deshalb dafür aus, für Minijobber bereits ab dem ersten verdienten Euro eine Sozialversicherungspflicht einzuführen.

"Nie war die Not für die Unternehmer größer, Beschäftigte zu finden und langfristig an sich zu binden", sagte der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz, Karsten Tacke. "Das zeigt, dass es für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in den meisten Fällen zwingende Gründe gibt, die oft gar nicht auf der Seite des Arbeitgebers liegen." In solchen Fällen käme es ohne die Möglichkeit des Minijobs häufig zu gar keinem Beschäftigungsverhältnis, erklärte Tacke.

Quelle: dpa

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