Rheinland-Pfalz & SaarlandFluss oder Diamant: Details neuer Bestattungsformen geregelt

Das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz gilt seit seiner Novellierung 2025 als das Modernste in Deutschland. Viele Detailfragen waren noch offen. Jetzt ist die dazu erwartete Verordnung da.
Mainz (dpa/lrs) - Flussbestattung, Diamant oder verstreute Asche: Die erwartete Verordnung zum 2025 grundlegend reformierten Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz ist in Kraft. Das 32 Seiten starke Papier regelt die Einzelheiten zur Gesetzesnovelle. Darunter:
Die Ausbringung der Asche außerhalb von Friedhöfen,
Fluss- und Tuchbestattungen
die Aushändigung von Urnen zur privaten Aufbewahrung oder der Herstellung von Diamanten
"Die Durchführungsverordnung schafft die notwendige Klarheit für die Praxis und sorgt dafür, dass neue Bestattungsformen würdevoll, rechtssicher und transparent umgesetzt werden können", sagte Gesundheits- und Wissenschaftsminister Clemens Hoch (SPD).
Schutz der Allgemeinheit, Umwelt und Gesundheit
"Bestattung ist immer ein sehr sensibler Bereich, der tief in das persönliche, kulturelle und religiöse Empfinden von Menschen hineinreicht", betonte Hoch. "Deshalb war es uns wichtig, neue Möglichkeiten zu eröffnen, ohne dabei den Schutz der Allgemeinheit, der Umwelt oder der Gesundheit aus dem Blick zu verlieren."
Bestattungen in Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebieten sind grundsätzlich ausgeschlossen.
"Für Flussbestattungen werden klare Anforderungen an wasserrechtliche Genehmigungen, Mindestabstände zu Freizeit- und Badeeinrichtungen sowie Ausschlusszonen wie Messstellen festgelegt", erläuterte das Ministerium.
Schlüsselrolle haben Bestatter und Bestatterinnen
Definiert werden auch erweiterte Zuständigkeiten und Pflichten für Bestatterinnen und Bestatter. "Sie sind künftig ausschließlich verantwortlich für die Entnahme und Aushändigung von Ascheteilen, die Aushändigung von Ascheurnen zur privaten Aufbewahrung, die Durchführung von Flussbestattungen sowie für die Ausbringung der Asche außerhalb von Friedhöfen", erläuterte das Ministerium.
Eingeführt werde eine umfassende Dokumentationspflicht. Die entsprechenden Unterlagen müssten den zuständigen Ordnungsbehörden vorgelegt werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen und mögliche Ordnungswidrigkeiten ahnden zu können. "Mit klaren Zuständigkeiten stärken wir ihre Verantwortung und sorgen gleichzeitig für Rechtssicherheit und Transparenz." Bestattern komme eine Schlüsselrolle zu.
Details zu Bestattungstüchern und Einäscherung festgelegt
Genau festgelegt sind auch Vorgaben zur Beschaffenheit von Leichenhallen, Särgen, Urnen, Bestattungstüchern und -fahrzeugen. Präzisiert werde auch das Verfahren zur Ausstellung von Leichenpässen bei Überführungen ins Ausland sowie die Todesbescheinigung nach der Leichenschau.
Das Einäscherungsverfahren werde auch konkret festgelegt, einschließlich der Entnahme von Metallteilen – eine notwendige Voraussetzung für Flussbestattungen oder dem Verstreuen von Asche. Festgelegt werden auch Schutzmaßnahmen und Kennzeichnungspflichten bei übertragbaren Krankheiten sowie das Kostenerstattungsverfahren für Ehrengräber von Bundeswehrangehörigen.