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Rheinland-Pfalz & SaarlandKeine Ermittlungen gegen Linnertz wegen Falschaussage

23.08.2023, 15:29 Uhr
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(Foto: Sascha Ditscher/dpa)

Nach der letzten öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses Flutkatastrophe Ende April hatte die CDU-Fraktion eine Anzeige wegen falscher uneidlicher Aussage gegen den ADD-Chef gestellt. Rund vier Monate später hat die Staatsanwaltschaft entschieden.

Mainz (dpa/lrs) - Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt nicht gegen den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz, wegen einer Aussage im Landtags-Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe zum Urlaub seiner ehemaligen Stellvertreterin. "Nach dem Ergebnis der Prüfung besteht kein Anfangsverdacht für eine falsche uneidliche Aussage", teilte Oberstaatsanwältin Andrea Keller am Mittwoch in Mainz mit. Den Prüfungen lag eine Anzeige zugrunde, die der CDU-Obmann Dirk Herber gestellt hatte. Linnertz hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Es lägen keine zureichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass Linnertz in der letzten öffentlichen Sitzung vom 27. April bewusst Umstände verschwiegen habe, "die den Inhalt seiner Aussage grundlegend verändern bzw. beeinträchtigen würden", heißt es in der dreiseitigen Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Sein Aussageverhalten erfülle keinen Straftatbestand.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätige seine bisherigen Äußerungen, sagte Linnertz in einer Stellungnahme. "Ich habe die Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses "Flutkatastrophe" durch mehrfache, ausführliche Zeugenaussagen unterstützt", betonte er. Er habe in aller Offenheit und aus der Erinnerung heraus ausführlich ausgesagt und zu Rückfragen detailliert Stellung genommen. "Dabei habe ich immer wahrheitsgemäß geantwortet", so Linnertz.

Linnertz habe dem Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Flutkatastrophe vom Juli 2021 mit mindestens 135 Toten verschwiegen, "dass ihn auch private Gründe seiner ehemaligen Vizepräsidentin bei der Urlaubsentscheidung beeinflusst haben", hatte Herber gesagt. Dies habe Linnertz aber kurz darauf vor laufenden Kameras mitgeteilt.

Wenn es Linnertz darauf angekommen wäre, die privaten Gründe dem Untersuchungsausschuss vorzuenthalten, "hätte er diesen Aspekt wohl kaum offen in einem Interview mit Vertretern der Medien genannt", stellte dagegen die Staatsanwaltschaft fest - zumal unmittelbar nach der Sitzung.

Thema der Sitzung war die Genehmigung der privaten USA-Reise von Linnertz' inzwischen pensionierter Stellvertreterin. Sie war wenige Tage nach der Ahrflut privat in die USA gereist.

Linnertz habe die "privaten Gründe" zudem gerade nicht verschwiegen, stellt die Staatsanwaltschaft fest. Im Rahmen seiner Ausführungen im Ausschuss habe er zum Ausdruck gebracht, "nicht mit der Vizepräsidentin über eine Urlaubsrückgabe gesprochen zu haben, weil er befürchtet habe, sie werde dann den Urlaub nicht antreten", berichtete die Staatsanwaltschaft. "Diese Erklärung impliziert, dass der Angezeigte auch die persönlichen Interessen bzw. Gründe der Vizepräsidentin bei der Frage eines Widerrufs des Urlaubs im Blick hatte."

"Wir nehmen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis und werden uns die Begründung anschauen", erklärte CDU-Obmann Herber. "Wir sind der Auffassung, dass die Linnertz-Aussagen im UA unvollständig und im Vergleich zu gegebenen Interviews unmittelbar nach der Sitzung unterschiedlich waren." Diese reihten sich damit weiterhin in eine lange Liste vielfach dokumentierter Fehler der ADD vor und während der Flutkatastrophe sowie im Kontext ihrer Aufklärung ein.

Der Obmann der Freien Wähler, Stephan Wefelscheid, nannte die Entscheidung "aus juristischer Sicht nicht zu beanstanden und gemessen an dem zu prüfenden Tatbestand nachvollziehbar". "Gleichwohl hätte es mich und sicherlich auch die Öffentlichkeit interessiert, welche privaten Gründe so gewichtig waren, dass sie auch für die Reiseentscheidung eine Rolle gespielt haben."

Quelle: dpa

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