Rheinland-Pfalz & SaarlandProzess um getöteten Jungen muss neu verhandelt werden

Nach dem Tod eines Zweijährigen wird ein Mann wegen Totschlags verurteilt. Der Bundesgerichtshof lässt das nicht stehen. War es Mord?
Trier (dpa/lrs) - Der Prozess um den gewaltsamen Tod eines zweijährigen Jungen muss vor dem Landgericht Trier neu aufgerollt werden. Im Januar 2025 war der Freund der Mutter wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahre und neun Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil nun auf: Das Gericht müsse prüfen, ob es Mord war.
Das Landgericht wäre angehalten gewesen, "sich mit dem Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe auseinanderzusetzen", teilte der BGH mit. Nun muss der Fall vor einer anderen Kammer des Gerichts neu verhandelt werden. Der Vater des getöteten Kindes war als Nebenkläger gegen das Urteil in Revision gegangen.
Im Prozess hatte der damals 20 Jahre alte Angeklagte die Tat gestanden. Es sei ihm im Juli 2024 nicht gelungen, das schreiende Kind seiner Lebensgefährtin zu beruhigen. In seiner Wut habe er den Zweijährigen mehrfach gegen Kopf und Körper geschlagen und später auch heftig geschüttelt. Das Kleinkind wurde so schwer verletzt, dass es ein paar Wochen später an den Folgen starb. Es erlitt mehrere Frakturen und ein Schütteltrauma