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Rheinland-Pfalz & SaarlandRheinland-Pfalz will Verfassung ändern

21.04.2026, 04:03 Uhr
Die-Verfassungsaenderung-soll-noch-vom-alten-Landtag-beschlossen-werden

Es gibt Sorgen, dass die AfD mit Untersuchungsausschüssen den Landtag künftig regelrecht blockieren könnte. Nun soll noch das alte Parlament die Verfassung ändern. Was das zur Folge hat.

Mainz (dpa/lrs) - Mit einer Verfassungsänderung wollen die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen im rheinland-pfälzischen Landtag die Zahl der Stimmen erhöhen, die für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nötig sind. Welche Absicht dahintersteckt und wie das Ganze ablaufen soll:

Um was geht es genau?

Es geht um das Quorum, mit dem Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden können. Solche Ausschüsse gelten als das härteste Kontrollmittel der Opposition. Für einen solchen Ausschuss braucht es nach derzeitiger Regelung im Landtag in Mainz ein Fünftel der Stimmen. Nach dem Willen der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen sollen bald mehr Stimmen nötig werden, nämlich ein Viertel.

Was heißt das in Zahlen und welches Ziel steckt dahinter?

Das Vorhaben richtet sich gegen die AfD, die bei der Landtagswahl am 22. März mit 19,5 Prozent der Stimmen stark abgeschnitten hatte. Im neuen Landtag mit dann 105 Mitgliedern, der sich voraussichtlich am 18. Mai konstituieren wird, kommt die AfD als größte Oppositionspartei auf 24 Sitze.

Nach der bisherigen Regelung bräuchte es für einen U-Ausschuss 21 Stimmen, die AfD-Fraktion hätte also dafür eine eigene Mehrheit und könnte das alleine auf den Weg bringen. Wenn das nötige Quorum auf ein Viertel erhöht wird, sind fortan 27 Stimmen nötig, auf die die AfD nicht kommt. Und die anderen Parteien haben eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen.

Wie wird in Rheinland-Pfalz dafür und dagegen argumentiert?

"Untersuchungsausschüsse dürfen niemals zum Spielball werden oder bewusst mit dem Ziel missbraucht werden, Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Landtags und der Landesregierung zu schwächen", hieß es in der Ankündigung des Vorhabens von den Abgeordneten Marcus Klein (CDU), Michael Hüttner (SPD) und Carl-Bernhard von Heusinger (Grüne).

In den vergangenen Jahren gab es in Rheinland-Pfalz vergleichsweise wenige U-Ausschüsse. Seit 2011 wurde nur der zur Ahrtalflut eingesetzt. Etwas pikant ist das Vorhaben besonders für die CDU. Sie saß die vergangenen 35 Jahre selbst in der Opposition und beteiligt sich nun kurz vor ihrem voraussichtlichen Eintritt in die neue Landesregierung, die sie dann anführen und gemeinsam mit der SPD bilden wird, an dieser Änderung der Minderheitenrechte im Parlament.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Damian Lohr, sprach kürzlich von einem "Frontalangriff auf die Opposition". Das wichtigste parlamentarische Kontrollinstrument werde so völlig ausgebremst. Wer der AfD-Fraktion die Möglichkeit nehmen wolle, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, trete die Entscheidung der Wähler mit Füßen. Die AfD-Fraktion hat bereits angekündigt, einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik im Land anzupeilen.

Wie ist das im Bundestag und in anderen Ländern?

Ein Quorum von einem Viertel ist nichts Außergewöhnliches. Es gilt etwa im Bundestag und in einer ganzen Reihe anderer Länderparlamente, etwa in den Nachbarländern Saarland und Baden-Württemberg. Im Nachbarland Hessen dagegen müssen wie bisher auch in Rheinland-Pfalz ein Fünftel der Mitglieder des Landtags der Einsetzung eines solchen Ausschusses zustimmen.

In Hessen gab es seit 2014 sieben Untersuchungsausschüsse: zur Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis, zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), zur Anschaffung einer Anti-Terror-Software, zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, zu dem rassistischen Anschlag von Hanau und in der laufenden Legislaturperiode einen bereits abgeschlossenen zur Entlassung einer Staatssekretärin und einen zur Corona-Pandemie. Letzterer wurde lange ausgebremst, weil es Uneinigkeit darüber gab, welche Fragenstellungen zulässig sind. Dieser Streit ging bis vor den Staatsgerichtshof des Landes, mit der inhaltlichen Arbeit hat der Ausschuss noch immer nicht begonnen.

Was braucht es für eine Verfassungsänderung in Rheinland-Pfalz?

Es braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit. In Artikel 129 der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz heißt es: "Ein verfassungsänderndes Gesetz kommt nur zustande, wenn das Gesetz den Wortlaut der Landesverfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt und der Landtag es mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl oder das Volk im Wege des Volksentscheides mit der Mehrheit der Stimmberechtigten beschließt."

Die Änderung zum Quorum für U-Ausschüsse soll noch der alte Landtag beschließen. Der hat 101 Mitglieder, es braucht für eine Zweidrittelmehrheit also 68 Stimmen. In dem Plenum kommt die bis dato in einer Ampel regierende SPD auf 39 Sitze, die CDU auf 31 Sitze. Die Grünen zählten zuletzt noch 9 Abgeordnete, die AfD nach mehreren Austritten 6. Die FDP kam auf 6 Sitze, die parlamentarische Gruppe der Freien Wähler zählte vier. Hinzu kamen sechs fraktionslose Parlamentarier. Allein die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen kommen entsprechend zusammen auf eine satte Mehrheit von 79 Stimmen.

Wie ist nun das genaue Vorgehen?

Auf dem Weg hin zu einer Verfassungsänderung braucht es drei Lesungen im Plenum. Die dürfen nicht alle an einem Tag stattfinden, der Landtag kann sich aber darauf verständigen, die zweite und dritten Lesung auf eine Sitzung zu legen. Das wird auch in diesem Fall erwartet. Es ist demnach davon auszugehen, dass nun für das Vorhaben zwei Sitzungstage anberaumt werden. Die dürften schon in Kürze sein, denn nach bisheriger Planung soll sich der neue Landtag am 18. Mai konstituieren, dem Verfassungstag.

Quelle: dpa

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