Rheinland-Pfalz & SaarlandSaar-Rundfunk: Gehaltsgrenzen und kleinerer Rundfunkrat
Für die einen ein großer Schritt vorwärts, für die anderen ein Zeichen für die Arroganz der Macht: Ein neues Gesetz über den Saarländischen Rundfunk wird sehr unterschiedlich gesehen.
Saarbrücken (dpa/lrs) - Beim Saarländischen Rundfunk (SR) gibt es künftig Gehalts-Obergrenzen, einen kleineren Rundfunkrat und ein neues Direktorium als Spitzengremium. Dies sieht ein "Gesetz zur Modernisierung des saarländischen Medienrechts" vor. Es wurde am Dienstag im Landtag von der absoluten SPD-Mehrheit gegen die Stimmen von CDU und AfD beschlossen.
Heftige Kritik kam von der CDU. Die Abgeordnete Jutta Schmitt-Lang (CDU) warf der Regierung ein "arrogantes" Vorgehen ohne Wunsch nach einem Konsens vor. Die Verkleinerung des Rundfunkrates von bisher 38 auf 26 stimmberechtigte Mitglieder sei benutzt worden, um "nach Gutsherrenart" bestimmte Gruppen zu schwächen. So sei die Wirtschaft jetzt schlechter in dem Aufsichtsgremium vertreten. Dagegen werden künftig auch Vertreter von Schülern oder Muslimen im Rundfunkrat Sitz und Stimme haben.
In dem Gremium ist jede der derzeit drei Landtagsfraktionen noch mit einem Mitglied vertreten - die allerdings nur noch eine beratende Funktion und kein Stimmrecht mehr haben. "Der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks wird der staatsfernste Rundfunkrat in der ganzen Republik sein", sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Commerçon. Dem widersprach der Abgeordnete Frank Wagner (CDU): "Die Sozialdemokratisierung des Saarlandes ist in vollem Gange", sagte er. "Das angeblich modernste Mediengesetz lässt zahlreiche Saarländer enttäuscht zurück."
Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) sagte, wenn man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bewahren wolle, müsse man "einiges in den Strukturen verändern, um für die notwendige Akzeptanz eines notwendigen Systems zu sorgen". Der öffentlich-rechtliche Journalismus sei niemals wichtiger als jetzt gewesen.
Es gehe darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erhalten und nicht um den Streit, wer in welchem Gremium sitze. Wenn man möglicherweise eine Gebührenerhöhung haben wolle, dann müsse man auch Strukturen so reformieren, "dass man das auch gut gegenüber dem Gebührenzahler vertreten kann".
Das neue Gesetz sieht vor, dass das Gehalt des Intendanten oder der Intendantin des SR das Niveau der Richter-Besoldungsgruppe R10 (etwa 15 000 Euro monatlich) nicht überschreiten soll. Eine Erhöhung des Intendanten-Gehalts darüber hinaus müsse vom Verwaltungsrat begründet werden. Diese Begründung muss dann dem Rechnungshof vorgelegt werden.
An der Spitze des Senders steht künftig ein Direktorium: Es besteht neben dem Intendanten aus zwei Verantwortlichen für die Bereiche Verwaltung und Technik sowie Programm und Information. Dieses Direktorium soll "unter Beachtung der Gesamtverantwortung der Intendantin oder des Intendanten" arbeiten. In einem Abänderungsantrag des zuständigen Landtagsausschusses, der vom Plenum angenommen wurde, wurde klargestellt, dass für den Fall von Uneinigkeit innerhalb des Direktoriums die Entscheidung beim Intendanten liegt.