Rheinland-Pfalz & SaarlandSteuerzahlerbund kritisiert Solar-Bänke und Baugerüst

Der Steuerzahlerbund prangert jedes Jahr Projekte an, bei denen aus seiner Sicht Geld verschwendet wird. Diesmal trifft es die Landesregierung, die Stadt Mainz und den Kreis Kusel.
Mainz (dpa/lrs) - Von den 100 im Schwarzbuch des Bunds der Steuerzahler (BdSt) kritisierten Projekten stammen wieder 4 aus Rheinland-Pfalz. Lange Sonderurlaube für Staatssekretäre, geplante Solar-Sitzbänke mit Internet im Kreis Kusel, ein jahrelang nicht abgebautes Baugerüst in Mainz und die Facebook-Werbung des Umweltministeriums nennt der Verein als Beispiele für Geldverschwendung. Die Kritik im Einzelnen:
- Die Stadt Mainz habe 2013 an der Volkshochschule (VHS) ein provisorisches Fluchttreppengerüst aufstellen lassen und es erst in diesem Jahr abgebaut, jedenfalls größtenteils, kritisiert der BdSt Rheinland-Pfalz. Eigentlich habe das Gerüst nur zwei Jahre stehen sollen bis zur Sanierung des Gebäudes, diese sei aber aus Kostengründen immer wieder verschoben worden. Die Gesamtmietkosten betrugen dem Steuerzahlerbund zufolge rund 168.000 Euro brutto für das Gerüst plus 268.000 Euro für das neue Treppenhaus.
Ohne das Gerüst hätte die VHS nicht weiter genutzt werden können, sagte der Sprecher der Stadt, Ralf Peterhanwahr. Die Gesamtkosten betragen nach seiner Darstellung etwa 140.000 Euro. Das "Fluchtgerüst" sei seit einigen Wochen abgebaut. "Die Sanierungsarbeiten laufen, die Stadt Mainz hält an dem Fertigstellungstermin im November 2023 als Ziel fest." Danach würden die Baugerüste komplett entfernt. Ein Grund für die Verzögerungen sei neben den Finanzen ein Wechsel der Architekten und Planer gewesen.
- Der finanziell klamme Kreis Kusel will dem BdSt zufolge mit Hilfe von Fördertöpfen für seine 98 Gemeinden je eine Sitzbank mit Solar und Internetanschluss anschaffen. Die voraussichtlichen Kosten beziffert der Verein auf mehr als 600.000 Euro und warnt vor drohender Verschwendung. "An so manchen Orten im Kreis Kusel gibt es keinen Mobilfunkempfang. Da braucht es keine Symbolpolitik nach der Art der "schlauen" Bänke, sondern eine flächendeckende Anbindung an Mobilnetz und Breitband-Internet."
Landrat Otto Rubly wies die Kritik zurück. "Die im Schwarzbuch bezifferten Kosten in Höhe von 6700 Euro pro Bank können wir nicht bestätigen", teilte der CDU-Politiker mit. "Lediglich ein Pilotmodell, welches zur Auswahl steht, hat 5921,44 Euro gekostet. Bisher ist nicht einmal die Ausschreibung zur Vergabe der weiteren vier Bänke gestartet." Dafür seien diverse - teils viel günstigere - Modelle ins Auge gefasst worden. "Aktuell steht eine Bank als Pilot am Ohmbachsee und wird ab Mitte November voll einsatzbereit sein." Es gebe auch keine Vorgabe seitens des Kreises, in jeder der 98 Kommunen eine solche Bank aufzustellen. "Lediglich fünf Bänke sollen über die Modellprojektförderung des Bundes im Rahmen von Smart City beschafft werden."
- Drei Sonderurlaube für Staatssekretäre der Landesregierung hätten nach Ansicht des Steuerzahlerbunds gar nicht genehmigt werden dürfen. Mit zehn Jahren sei zumindest einer dieser Sonderurlaube auch viel zu lang. "Amtsbezüge erhalten die Dauerurlauber in dieser Zeit zwar nicht, aber die Sonderurlaubszeit wird auf die späteren Versorgungsbezüge angerechnet", kritisiert der BdSt. "Je nachdem, wie alt die Ruheständler werden, geht es um sechs- bis siebenstellige Mehrausgaben, die aus den Sonderurlauben resultieren."
- Der Verein moniert auch die für rund 10.000 Euro geschaltete Facebook-Werbung des Umweltministeriums, aber nicht nur die. "Dass es nicht rechtens ist, eine parteinahe Klientel per steuerfinanzierter Zielgruppenwerbung zu beglücken, war dem Ministerium so klar, dass es diese Praxis sofort beendete", stellt der BdSt fest. "Insofern hätte es auch nicht die 4,5-fache Summe (45.000 Euro) der beanstandeten Facebook-Werbung für ein überflüssiges Gutachten ausgegeben werden müssen."
Das Ministerium habe das Gutachten beauftragt, um daraus Schlüsse für eine künftige Social-Media-Strategie abzuleiten, sagte der Sprecher Jan Budde. "Es sollte für mehr Rechtssicherheit in der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums sorgen. Dieses Ziel wurde erreicht." Mit diesem Rechtsgutachten sei ein juristisch kaum erschlossenes Themengebiet betreten worden. "Dazu war die einschlägige Expertise von Rechtsexperten notwendig, welche die beauftragte Kanzlei mitbrachte."
Dem im März vorgelegten Gutachten zufolge war die auf parteinahe Zielgruppen zugeschnittene Facebook-Werbung des grün geführten Ministeriums rechtlich unzulässig. Im überwiegenden Teil sei das sogenannte Microtargeting von dem Ministerium aber rechtlich unbedenklich verwendet worden, hatte der Medienrechtler Gernot Lehr bei der Vorlage des Gutachtens gesagt. Ministerin Katrin Eder (Grüne) hatte betont, die Praxis sei "absolut falsch" gewesen. Ihre Vorgängerin Anne Spiegel (auch Grüne) habe diese auch nach einem kritischen Beitrag der ZDF-Sendung "Magazin Royale" mit Jan Böhmermann im Oktober 2021 gestoppt. Sie gehe außerdem davon aus, dass Spiegels Vorgängerin Ulrike Höfken (Grüne) nichts von der Praxis gewusst habe, sagte Eder.