Rheinland-Pfalz & SaarlandUrteil im Prozess um getöteten Gerichtsvollzieher erwartet

Bei einer Zwangsräumung wird ein 58-Jähriger im Saarland erstochen. Wird der Angeklagte wegen Mordes verurteilt und in der Forensik - also in einer psychiatrischen Klinik - untergebracht?
Saarbrücken (dpa/lrs) - Im Prozess um den Tod eines Gerichtsvollziehers wird heute (9.30 Uhr) das Urteil erwartet. Am Landgericht Saarbrücken sitzt ein 42 Jahre alter Deutscher auf der Anklagebank. Er soll den Gerichtsvollzieher in Bexbach (Saarpfalz-Kreis) mit einem Jagdmesser erstochen haben, als der 58-Jährige eine Zwangsräumung vollstrecken wollte. Die Tat im November 2025 hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
Die Staatsanwaltschaft fordert 11 Jahre Haft wegen Mordes. Zudem soll der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung im Maßregelvollzug untergebracht werden. Die Nebenklage sprach sich für 13 Jahre Haft wegen Mordes und ebenfalls die Unterbringung aus. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und eine Haftstrafe von 5 Jahren. Auch sie geht wegen einer schizophrenen Erkrankung von einer verminderten Schuldfähigkeit aus - und hat die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.