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Sachsen-AnhaltGericht nimmt psychische Folgen des Anschlags in den Fokus

03.03.2026, 12:20 Uhr
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Sechs Menschen starben beim Anschlag, mehr als 300 wurden verletzt. Und viele Menschen mussten die Tat mit ansehen - inwieweit zählen ihre psychischen Leiden als Körperverletzung?

Magdeburg (dpa/sa) - Sie haben den Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt gesehen, sind selbst aber nicht körperlich verletzt worden: Viele Augenzeugen leiden bis heute an psychischen Folgen. Im Prozess zum Anschlag geht das Landgericht Magdeburg nun der Frage nach, inwieweit die psychischen Folgen körperliche Auswirkungen hatten und das juristisch als Körperverletzung zu werten ist. Dazu wurden jetzt erste Betroffene als Zeugen gehört, Sachverständige erstellen im Anschluss Gutachten.

Eine 26 Jahre alte Ingenieurin berichtete von Flashbacks, Schlafstörungen und stressbedingtem Tremor in den Händen. Nach dem Anschlag sei sie mehrere Wochen krankgeschrieben gewesen, habe lange nicht selbst Auto fahren können. Sie habe immer Angst gehabt, dass etwas passiert.

Eine 58 Jahre alte Postzustellerin, die mit ihrer Enkelin auf dem Weihnachtsmarkt war, schilderte ihre Angst vor bestimmten Geräuschen von Autos bis zu Hubschraubern. Ihre elf Jahre alte Enkelin male Bilder von Kriegssituationen, wache nachts auf. Die Betroffenen sind in Therapien.

Kinder müssen schonend begutachtet werden

Unter den Betroffenen des Anschlags waren auch viele Kinder. Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg gab zu bedenken, inwieweit auch sie als Zeugen gehört werden sollten, um zu klären, ob Fälle von Körperverletzung vorliegen. Ein psychiatrischer Sachverständiger nannte als oberstes Ziel, dass den Kindern nicht geschadet werden dürfe, etwa durch eine Retraumatisierung.

Die 58-Jährige, die die Pflegschaft für ihre Enkelin hat, verzichtete auf die Begutachtung des Mädchens. Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg erklärte, die Elfjährige und die psychischen Folgen würden Platz im Urteil finden.

Das Gericht hatte vorgeschlagen, das Verfahren auf die Fälle von Mord, versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung zu beschränken. Dieser Beschränkung stimmten viele Nebenkläger nicht zu. Deshalb muss das Gericht diesen Fällen einzeln nachgehen. Dazu gehören laut Richter Sternberg sechs Kinder, die psychische Folgen davontrugen und begutachtet werden müssen.

Laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte der damals 50 Jahre alte Taleb Al-Abdulmohsen am 20. Dezember 2024 einen mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen etwa 350 Meter weit über den Weihnachtsmarkt gelenkt. Der Mann war dabei mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde unterwegs. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben. Mehr als 300 Menschen wurden teils schwerst verletzt. Die Anklage wirft Taleb Al-Abdulmohsen unter anderem sechsfachen Mord und versuchten Mord in 338 Fällen vor.

Quelle: dpa

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