Sachsen-AnhaltNeuer Anlauf in Sachsen-Anhalt bei Datenschützerwahl

Seit Jahren ist die Stelle unbesetzt, nun folgt der nächste Versuch: Am Mittwoch soll im Landtag von Sachsen-Anhalt der oberste Datenschützer gewählt werden. Gelingt es diesmal?
Magdeburg (dpa/sa) - Nach mehreren Wahlpleiten haben sich Vertreter von CDU, SPD und FDP optimistisch gezeigt, dass die Besetzung des Amts des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt am Mittwoch gelingt. Die Koalition schlägt den Juristen Daniel Neugebauer vor, der bisher als Rechtsanwalt in Halle aktiv ist.
Sie gehe von einer einhundertprozentigen Zustimmung in ihrer Fraktion aus, sagte die stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion, Sandra Hietel-Heuer, am Dienstag in Magdeburg. Der Kandidat bringe Erfahrung und Expertise mit. Ähnlich sieht es die FDP. Der Kandidat sei geeignet und qualifiziert, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Guido Kosmehl.
"Der hat bei uns einen wirklich guten Eindruck gemacht", sagte der Landtagsabgeordnete Falko Grube (SPD). Er erwarte volle Zustimmung in seiner Fraktion, würde jedoch nicht darauf wetten, dass die Wahl am Mittwoch klappe, so Grube.
Die Stelle des obersten Datenschützers ist in Sachsen-Anhalt seit mehreren Jahren unbesetzt. Verschiedene Kandidaten fielen im Parlament bei den geheimen Wahlen durch. Die Koalition hatte zuletzt eine Gesetzesänderung beschlossen. Damit muss die Besetzung des Amts nicht mehr an eine Stellenausschreibung gekoppelt werden. Die Fraktionen haben nun ein Vorschlagsrecht.
Die oppositionellen Grünen kritisieren die Reform. "So wie es die Koalition angeht, geht es aus unserer Sicht nicht", sagte Fraktionschefin Cornelia Lüddemann. Sie kündigte an, dass ihre Fraktion Neugebauer nicht wählen werde. AfD und Linke haben die Abstimmung nach eigenen Angaben freigegeben.
Für Überraschung sorgte in den vergangenen Tagen eine weitere kurzfristige Bewerbung. Der Jurist Malte Engeler hat sich an die Fraktionen gewandt. Wie der MDR Sachsen-Anhalt am Dienstag zuerst berichtete, hält Engeler das neue Wahlverfahren ohne Ausschreibung für nicht rechtskonform und hatte deshalb gleichzeitig Klage am Verwaltungsgericht Magdeburg eingereicht. Engeler wollte damit den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wahl erreichen.
Doch dem folgten die Richter nicht. Die Vorschrift erfasse Wahlämter auf Zeit nicht, wenn diese Ämter organisatorisch oder funktionell zum Bereich der obersten Staatsorgane gehörten, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Vertreter der Koalition machten am Dienstag deutlich, dass sie von ihrem Vorgehen dennoch überzeugt sind. Das Verfahren sei rechtlich in Ordnung, sagte Kosmehl. Er verwies zudem auf andere Länder mit ähnlicher Praxis.
CDU, SPD und FDP haben zusammen 56 Stimmen im Parlament, 49 sind für die Wahl des Datenschützers nötig. Drei Abgeordnete der Koalition werden am Mittwoch voraussichtlich krankheitsbedingt fehlen, wie im Vorfeld bekannt wurde. Zudem waren in den Reihen der CDU-Fraktion dem Vernehmen nach zuletzt Bedenken aufgekommen, dass in den eigenen Reihen nicht genug Abgeordnete für Neugebauer stimmen könnten.