Sachsen-AnhaltRevision in Prozess wegen toten Zwillingsbabys

Die Frau aus Wittenberg hatte das Urteil vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau regungslos hingenommen. An die Tat kann sie sich eigenen Angaben nicht erinnern. Nun gibt es erneute Verhandlungen.
Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Das Urteil gegen eine Frau, die ihre Zwillingsbabys nach der Geburt getötet haben soll, soll auf Rechtsfehler überprüft werden. Der Verteidiger der 30 Jahre alten Wittenbergerin habe Revision eingelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts in Dessau-Roßlau mit. Somit muss sich das Oberlandesgericht in Naumburg mit dem Fall befassen.
Die Frau war vor dem Landgericht Dessau-Roßlau wegen Totschlags in zwei Fällen zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie die neugeborenen Mädchen in ihrer Wohnung in Müllsäcke gesteckt und anschließend in eine Badewanne gelegt hat. Dort erstickten die Kinder dann. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.