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Sachsen-AnhaltSozialministerin will Ganztagsanspruch in Kitas sichern

30.03.2026, 04:05 Uhr
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Weniger Kinder, hohe Kosten: Vor welchen Herausforderungen Sachsen-Anhalts Kitas stehen und warum der Ganztagsanspruch laut Sozialministerin Grimm-Benne nicht angetastet werden soll.

Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne will auch während der aktuellen Umbrüche im Kita-System und einer absehbar schwierigen Haushaltslage am Ganztagsanspruch für alle Kinder festhalten. "Die Anforderungen an Kitas sind deutlich gestiegen. Sie sind längst mehr als nur Betreuungseinrichtungen, sondern Bildungsorte, die Kinder gezielt auf die Schule vorbereiten", sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. "Um diese Aufgabe erfüllen zu können, brauchen wir weiterhin umfangreiche Betreuungszeiten. Wer den Betreuungsumfang kürzt, spielt mit den Bildungschancen der Kinder."

In der schwarz-rot-gelben Koalition ist in den vergangenen Jahren immer wieder diskutiert worden, ob es Änderungen am Ganztagsanspruch für alle geben sollte. Angesichts der sinkenden Kinderzahlen stellen sich viele Kita-Träger zudem auf einen Umbruch ein.

Weniger Kinder in den Kitas

An manchen Orten werden Erzieherinnen versetzt oder müssen ihre Stunden reduzieren, teilweise werden befristete Verträge nicht verlängert. Es wird auch über die Schließung von Einrichtungen debattiert. Im Vergleich zum Vorjahr waren 2025 insgesamt 2.749 weniger Kinder in der Kindertagesbetreuung in Sachsen-Anhalt.

"Familien können sich auch in Zukunft auf den weitreichenden Betreuungsanspruch verlassen. Gerade angesichts des Fachkräftemangels müssen wir alles dafür tun, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelingt", sagte Grimm-Benne. "Einschnitte beim Betreuungsumfang wären ein Rückschritt, der Familien und Wirtschaft belasten würde."

Kosten des Landes deutlich gestiegen

In den vergangenen Jahren waren die Kosten des Landes für die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt kontinuierlich gestiegen - bis auf 449,2 Millionen Euro im Jahr 2024. In diesem Jahr sind 445,7 Millionen Euro angesetzt. Im Jahr 2013, als eine umfassende Reform eingeleitet wurde, waren noch 205 Millionen Euro angefallen.

Das Kinderförderungsgesetz ist in dieser Zeit mehrfach überarbeitet worden. So wurden mit dem Landesgeld unter anderem die Personalschlüssel in den Kitas verbessert und Tarifsteigerungen übernommen. Zudem wurde eine Geschwisterkindregelung eingeführt.

Land gibt Standards vor

Die Kindertagesbetreuung ist eigentlich Aufgabe der Kommunen. Doch weil das Land bestimmte Standards, wie Mindestpersonalschlüssel vorschreibt, beteiligt es sich durch monatliche Zuweisungen für jedes betreute Kind an den Kosten. Den Rest teilen sich Landkreise, Gemeinden und Eltern.

Wie hoch der Landesanteil in den nächsten Jahren ausfallen wird, ist offen. Finanzexperten erwarten, dass im Haushalt ab 2027 große Lücken zu schließen sein werden.

Quelle: dpa

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