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Sachsen-AnhaltKlinikreform wird noch vor Landtagswahl vorangetrieben

03.04.2026, 09:31 Uhr
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Welches Krankenhaus künftig in Sachsen-Anhalt welche medizinische Leistung anbieten darf, wird jetzt neu geregelt. Doch die Zeit bis zur Landtagswahl drängt. So sehen die nächsten Schritte aus.

Magdeburg (dpa/sa) - In welchem Krankenhaus in Sachsen-Anhalt werden künftig Knie operiert und in welcher Klinik kümmert man sich eher um Eingriffe an der Hüfte? Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) will noch vor der Landtagswahl im September die gesetzliche Grundlage für eine Klinikreform schaffen. Dazu soll die schwarz-rot-gelbe Koalition eine Änderung des Krankenhausgesetzes beschließen.

"Die Menschen müssen auch in dünn besiedelten Gebieten gut versorgt sein und Krankenhäuser müssen wirtschaftlich arbeiten", sagte die Ministerin der Deutschen Presse-Agentur. "An diesem Spagat arbeiten wir bereits: Krankenhäuser kooperieren stärker, spezialisieren sich auf bestimmte Behandlung und gehen stärker in die Ambulantisierung. Diesen Weg werden wir als Gesundheitsministerium weiter begleiten."

Die Reformpläne hängen unter anderem mit bundesweiten Änderungen zusammen. Der finanzielle Druck zu immer mehr Behandlungsfällen soll gemindert werden, außerdem sind mehr Spezialisierungen bei komplizierten Eingriffen das Ziel. Es gilt das Leitbild: Je öfter Behandlungen in einer Abteilung durchgeführt werden, desto höher ist in der Regel die medizinische Qualität.

Nur wer die Vorgaben erfüllt, bekommt Geld

Zentrales Instrument sind neu definierte "Leistungsgruppen" für Behandlungen mit einheitlichen Vorgaben zu Ausstattung und Fachärzten. Nur Kliniken, die sie erfüllen, können die Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Kassen abrechnen.

Die Leistungsgruppen sollen nun im Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt verankert werden. Obendrein werden weitere Details des Planungsprozesses geregelt.

Der Medizinische Dienst prüft die Anträge

Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt 44 Krankenhäuser an 53 Standorten. Die Kliniken haben schon vor einiger Zeit Anträge eingereicht, welche Leistungen sie künftig anbieten wollen. "Der Medizinische Dienst prüft, ob die Krankenhäuser das Personal, die Fälle und die Qualität haben, um die im Bundesgesetz vorgesehenen Leistungen zu erbringen", sagte Grimm-Benne. Die Ergebnisse sollen im Sommer vorliegen und die Grundlage für eine Neuordnung der Kliniklandschaft sein.

Offen ist, ob der Zeitplan aufgeht. Die letzte Landtagssitzung vor der Landtagswahl ist im Juni geplant. Nur wenn CDU, SPD und FDP das Gesetz bis dahin beschließen, kann das Gesundheitsministerium im Herbst die Bescheide erteilen, welches Krankenhaus künftig welche Leistungen anbieten darf. Gelingt die Novellierung des Gesetzes bis zum Sommer nicht mehr, dürfte sich die Krankenhausreform aufgrund der Wahl im September und der folgenden Regierungsbildung monatelang verzögern.

Quelle: dpa

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