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SachsenBeschluss zur Waldschlößchenbrücke hat Bestand

17.12.2025, 14:29 Uhr
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Dass die Dresdner Waldschlößchenbrücke wegen fehlender Voraussetzungen wieder verschwinden muss, hat wohl niemand geglaubt. Was Naturschützer kritisieren.

Dresden (dpa/sn) - Die Rechtmäßigkeit der einst umstrittenen Dresdner Waldschlößchenbrücke ist erneut bestätigt worden. Wie die Landesdirektion Sachsen (LDS) mitteilte, hat der sogenannte Planfeststellungsbeschluss zur Genehmigung der Brücke Bestand. Das habe die LDS in einem ergänzenden Verfahren festgestellt.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurde der Neubau der Brücke 2004 genehmigt. Naturschutzverbände klagten dagegen. 2016 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass eine nachträgliche FFH-Verträglichkeitsprüfung (Fauna-Flora-Habitat) und eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen sind. Die Landeshauptstadt Dresden beantragte diese ergänzenden Verfahren.

Brücke erfüllt europäische Vorgaben zum Natur- und Artenschutz

Laut Landesdirektion wurde die Verträglichkeit der Waldschlößchenbrücke mit den europäischen Naturschutzvorgaben und dem Artenschutzrecht geprüft. Im Ergebnis habe man festgestellt, dass die Brücke mit den Vorgaben vereinbar ist.

Tempolimit in der warmen Jahreszeit bleibt bestehen

Die auf der Waldschlößchenbrücke von April bis Oktober in den Nachtstunden geltende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 bleibt bestehen, um das Risiko von Kollisionen zwischen dem Fahrzeugverkehr und der Mopsfledermaus sowie weiteren Fledermausarten zu verringern.

Brückenbau war seinerzeit heftig umstritten

Der Bau der 2013 eingeweihten Waldschlößchenbrücke führte dazu, dass die Unesco Dresden den Welterbetitel im Elbtal 2009 aberkannte. Schon zuvor hatte der Bau zu Zerwürfnissen in Dresden geführt. In einem Bürgerbegehren sprach sich eine Mehrheit für den Bau aus, doch es gab auch heftigen Gegenwind von Naturschutzverbänden. Die Brücke aus Stahl und Beton überspannt auf einer Gesamtlänge von 636 Metern die Elbe und ihre Auen.

Im Sommer 2016 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass die umstrittene Brücke nicht abgerissen werden muss. Allerdings erklärten die Richter den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und verlangten eine Nachbesserung.

Quelle: dpa

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