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Sachsen Gericht lehnt Angaben zu politischer Einstellung ab

Dresden (dpa/sn) - Im Prozess zum tödlichen Messerangriff in Chemnitz hat das Gericht Angaben zur politischen Einstellung der Berufs- und Laienrichter abgelehnt. Dafür bestehe weder aus rechtlicher noch aus tatsächlicher Sicht ein Anlass, erklärte die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer, Simone Herberger, am Dienstag bei der Verhandlung in Dresden. Das Recht des Angeklagten auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und überparteilichen Gericht sei gewahrt. Dies sei eine Erklärung der Mitglieder der Kammer, so die Richterin.

Die Verteidigung des unter anderem wegen gemeinschaftlichen Totschlags angeklagten Syrers hatte am ersten Verhandlungstag die Unabhängigkeit des Gerichts angezweifelt. Anwältin Ricarda Lang hatte einen Katalog mit Fragen vorgelegt. Sie wollte unter anderem wissen, ob die Richter Mitglieder oder Unterstützer der AfD oder der islamfeindlichen Pegida-Bewegung sind und wie sie zu Flüchtlingen insgesamt stehen. Die Einstellung der Richter zur Flüchtlingsfrage sei entscheidend für ein faires Verfahren", hatte sie den Vorstoß begründet.

In dem Prozess des Landgerichts Chemnitz geht es um den Tod eines 35-jährigen Deutschen am 26. August 2018. Angeklagt ist ein 23 Jahre alter Syrer. Er soll gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker den Chemnitzer erstochen und weiteren Mann durch Messerstiche schwer verletzt haben.

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