SachsenHebesätze in Sachsen - kaum Mehrbelastung durch Grundsteuer

Sachsens Kommunen setzen die Grundsteuer-Reform mehrheitlich aufkommensneutral um. Warum es trotzdem lokale Unterschiede bei den Hebesätzen gibt.
Dresden (dpa/sn) - Trotz bundesweiter Debatten über steigende Grundsteuerlasten hat die Reform in Sachsen im Durchschnitt keine versteckte Steuererhöhung gebracht. Das geht aus einer Analyse des Ifo-Instituts Dresden hervor. Demnach haben die meisten Gemeinden das politische Versprechen einer aufkommensneutralen Umsetzung zum Jahreswechsel eingehalten.
Das kassenmäßige Aufkommen aus der Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) blieb demnach im ersten Halbjahr 2025 in den meisten Kommunen weitgehend stabil. "Trotz einiger Abweichungen ergibt sich für Sachsen insgesamt ein weitgehend aufkommensneutrales Bild", sagte Ifo-Forscherin Selina Schulze Spüntrup. Die meisten Gemeinden hätten ihre Hebesätze so angepasst, dass das Gesamtaufkommen konstant bleibt. Zwar gebe es einige Gemeinden mit deutlichen Mehreinnahmen, in anderen Gemeinden seien die Einnahmen hingegen sogar gesunken.
Landeshauptstadt mit Einnahmeverlust
Ein Blick auf die vom Ifo ausgewerteten Daten zeigt, dass der überwiegende Teil der Kommunen tatsächlich weitgehend konstante Einnahmen verzeichnete. In der Statistik des Instituts erscheinen die meisten Gemeinden grau - sie liegen damit im Neutralbereich von plus/minus zehn Prozent. Auffällig ist, dass die Landeshauptstadt Dresden zu den Kommunen mit einem deutlichen Rückgang gehört, während Leipzig im neutralen Bereich liegt. Insgesamt erzielen 100 Gemeinden höhere Einnahmen als zuvor, 40 verzeichnen ein Minus. Laut Ifo gibt es dabei kein regionales Muster.
Für den Freistaat hatte das Ifo Dresden im Auftrag des Finanzministeriums 2024 bandbreitenbasierte, aufkommensneutrale Hebesätze berechnet. Die nun festgesetzten Hebesätze liegen den Angaben zufolge überwiegend innerhalb dieser Spanne, einige Gemeinden hätten jedoch das obere Ende ausgenutzt. Gemeinden mit deutlichen Einnahmezuwächsen wichen demnach häufig nach oben von den empfohlenen Hebesätzen ab. Von den 45 Kommunen mit einem Aufkommensplus von über 20 Prozent haben 37 Hebesätze oberhalb des aufkommensneutralen Bereichs festgelegt.
Bundesgericht bestätigt umstrittenes Modell
Bundesweit sorgen die Auswirkungen der Reform weiterhin für Diskussionen. Erst am Mittwoch hatte der Bundesfinanzhof das Bundesmodell für verfassungsgemäß erklärt und die Verwendung pauschaler Durchschnittswerte bei der Bewertung von Grundstücken gebilligt. Ob die Reform insgesamt tatsächlich aufkommensneutral ausfällt, wird sich erst zeigen, wenn die vollständigen Einnahmen der Jahre 2024 und 2025 vorliegen.