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SachsenKinderwunschbehandlung: Wie Sachsen Paaren finanziell hilft

29.01.2026, 05:02 Uhr
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Die Zahl der geförderten Kinderwunschbehandlungen in Sachsen ist deutlich gesunken. Wer wie viel Geld bekommt und warum gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch leer ausgehen.

Dresden (dpa/sn) - Viele Paare in Sachsen bleiben ungewollt kinderlos – nicht nur aus medizinischen, sondern auch aus finanziellen Gründen. Um ihnen den Zugang zu einer Behandlung zu erleichtern, unterstützt der Freistaat bestimmte Kinderwunschtherapien mit Zuschüssen. Dafür ist der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig, der Zuschüsse zu Kinderwunschbehandlungen vergibt. Seit Anfang 2024 stehen dafür ausschließlich Landesmittel zur Verfügung; der Bund beteiligt sich derzeit nicht mehr.

Im Jahr 2025 wurden nach Angaben des KSV 1.051 Behandlungen in Sachsen gefördert. Demnach flossen Mittel in Höhe von rund 325.000 Euro. Im Schnitt wurden rund 309 Euro pro Behandlung gezahlt. Die Zahl der Anträge beim KSV lag im vergangenen Jahr mit 1.088 deutlich unter den Vorjahren (2023: 1.542 Anträge). Demnach hat sich die Menge der Anträge seit Wegfall der Bundesmittel um knapp 30 Prozent verringert.

Wer ist in Sachsen überhaupt förderberechtigt?

Gefördert werden ausschließlich heterosexuelle Paare. Anspruch haben zum einen verheiratete Ehepaare aus Mann und Frau mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Zum anderen können verschiedengeschlechtliche Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unterstützt werden, sofern sie dauerhaft zusammenleben und der Partner die Vaterschaft anerkennt.

Die Frau muss zwischen 25 und unter 40 Jahren alt sein, der Mann zwischen 25 und unter 50. Gefördert werden nur Behandlungen, bei denen Ei- und Samenzellen der Partner verwendet werden; Behandlungen mit Fremdsamenspende sind im Programm nicht vorgesehen.

Die Behandlung muss zudem in einem an Sachsen angrenzenden Bundesland oder in Berlin stattfinden. Ein Arzt oder eine Ärztin muss zudem bescheinigen, dass die Behandlung notwendig ist und dass es "hinreichende Erfolgsaussichten" gibt.

Warum werden gleichgeschlechtliche Paare nicht gefördert?

Gleichgeschlechtlichen Paaren bleibt die Förderung verwehrt. Das ist beispielsweise in Thüringen anders - dort gibt es Zuschüsse des Landes auch für gleichgeschlechtliche weibliche Paare, erklärte die dort für die Verteilung der Mittel zuständige Stiftung "HandinHand". Sachsens Sozialministerium verweist auf eine Antwort von Sozialministerin Petra Köpping (SPD) auf einen früheren Antrag der Linken-Fraktion im Sächsischen Landtag, der die Ausweitung der Förderung auf weitere Gruppen gefordert hatte. Demnach verstoße die Beschränkung gemäß mehrerer Gerichtsurteile nicht gegen Grundgesetz und Verfassung.

Man habe sich bewusst dafür entschieden, nur verheiratete Paare aus Mann und Frau sowie festgefügte nichteheliche Lebensgemeinschaften aus Mann und Frau zu fördern. Das Ministerium stellt auf Nachfrage klar, dass die finanzielle Unterstützung für gleichgeschlechtliche Paare auch künftig nicht vorgesehen ist.

Wie viel Geld gibt es konkret pro Behandlung?

Sachsen gewährt Zuschüsse zu Behandlungen der sogenannten künstlichen Befruchtung, bei denen die Befruchtung der Eizelle im Labor erfolgt (In-Vitro-Fertilisation) oder ein einzelnes Spermium direkt in die Eizelle eingebracht wird (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion). Je nach Methode wird der nötige Eigenanteil dabei mit 375 bis 450 Euro bei der ersten bis dritten Behandlung gefördert. Für die vierte Behandlung gibt es maximal 800 bis 900 Euro. Für jede Behandlung müssen die Gelder dabei gesondert neu beantragt werden.

Zusatzleistungen wie Einfrieren von Eizellen oder Embryonen, besondere Laborverfahren sowie Behandlungen im natürlichen Zyklus sind ausdrücklich nicht förderfähig.

Hat sich an den Bedingungen zum Jahreswechsel etwas geändert?

Trotz gesunkener Fördersummen durch den Bund habe der Freistaat seine Förderung nicht verändert, teilt der KSV auf dpa-Anfrage mit.

Hintergrund ist, dass Sachsen seit Februar 2024 keine Bundesmittel für Kinderwunschbehandlungen mehr erhält und nur noch aus dem eigenen Landeshaushalt fördert. Ob der Bund künftig wieder einsteigt, ist offen: Weder dem KSV noch dem Sozialministerium liegen dazu derzeit konkrete Hinweise vor, heißt es weiter.

Wie steht es um die Geburten in Sachsen?

Die Unterstützung für Kinderwunschbehandlungen steht vor dem Hintergrund sinkender Geburtenzahlen im Freistaat. In Sachsen sind laut Zahlen des Statistischen Landesamtes 2024 so wenige Kinder auf die Welt gekommen wie seit 1995 nicht mehr. Demnach kamen 24.697 Kinder lebend zur Welt. Das seien rund 1.500 beziehungsweise 5,7 Prozent weniger als im Jahr davor. Der seit 2017 anhaltende Trend zu weniger Geburten setze sich damit fort.

Auch die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau ist 2024 gesunken. Statistisch gesehen brachte jede Frau im Alter von 15 bis unter 50 Jahren 1,22 Kinder zur Welt. Vor zehn Jahren lag der Wert noch bei 1,57.

Quelle: dpa

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