SachsenLinke scheitert mit Klage zu Datenschutz-Anfrage im Landtag

1.090 Fragen zum Datenschutz sind offenbar zu viele: Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Staatsregierung eine Anfrage der Linken-Fraktion im Landtag nicht beantworten muss.
Leipzig (dpa/sn) - Die sächsische Staatsregierung darf die Beantwortung einer Großen Anfrage der Linksfraktion im Landtag aufgrund ihres Umfangs verweigern. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaats entschieden. Auch zu einer Teilantwort ist die Staatskanzlei demnach nicht verpflichtet. Hintergrund ist ein sogenanntes Organstreitverfahren, in dem die Linksfraktion auf Beantwortung von insgesamt 1.090 Fragen zum Datenschutz geklagt hatte.
Im Kern ging es in dem Streit um die Frage, bis zu welchem Umfang eine Anfrage im Landtag noch als "kurz" zu bezeichnen ist. Die Geschäftsordnung des sächsischen Landtags schreibt zu Anfragen vor, dass diese "kurz und bestimmt" gefasst sein müssen, nicht aber, wie viele Fragen deshalb zulässig sind. Die Fraktion der Linken hatte zum Datenschutz insgesamt 1.090 Fragen. Die Linken wollten wissen, wie der Freistaat Meldedaten nutzt und welche Vorkehrungen er zu ihrem Schutz trifft. Das Innenministerium hatte die Beantwortung aufgrund des Umfangs der Fragen abgelehnt. Die Linksfraktion hatte deshalb ihr parlamentarisches Fragerecht verletzt gesehen und geklagt.
Die sächsische Verfassung schreibt vor, dass die Staatsregierung Fragen von Abgeordneten "nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig" beantworten muss. Wird eine Beantwortung abgelehnt - etwa wegen Geheimhaltungspflichten oder weil die Rechte Dritter verletzt werden - muss das für die Abgeordneten nachvollziehbar begründet werden. Im konkreten Fall hatte die Staatsregierung argumentiert, dass der Aufwand für die Beantwortung der Fragen derart hoch gewesen wäre, dass er die Handlungsfähigkeit der Staatsregierung beeinträchtigt hätte.