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SachsenLinke und Grüne mit erheblichen Zweifeln über Polizeigesetz

29.03.2026, 13:55 Uhr
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Nur noch drei Monate bleiben für eine Einigung zum neuen Polizeigesetz. In der Opposition herrscht weiterhin Skepsis. Doch alleine können CDU und SPD die Novelle nicht auf den Weg bringen.

Leipzig/Dresden (dpa/sn) - Nach einer Expertenanhörung haben Linke und Grüne Zweifel, ob das neue sächsische Polizeigesetz mit der Verfassung vereinbar ist. Die sechsstündige Befragung Sachverständiger im Innenausschuss des Landtags schürte bei beiden Fraktionen besonders beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) Bedenken.

Mehrere Sachkundige hätten offene Zweifel an der Verfassungskonformität bestimmter Regelungen gehegt, sagte Rico Gebhardt, innenpolitischer Sprecher der Linken. "Nach meiner Auffassung wäre zum Beispiel der biometrische Abgleich von Fotos mit wahllosen Massendaten aus dem Internet, wovon potenziell jeder Mensch auf der Welt betroffen sein könnte, verboten."

Rechtliche Konsequenzen von KI-Einsatz nicht absehbar

Aus Sicht der Grünen droht dem Freistaat bei einer Verabschiedung ein weiteres verfassungswidriges Polizeigesetz. Das Innenministerium wolle diverse Rechtsgrundlagen für den Einsatz von KI schaffen, deren Konsequenzen noch niemand absehen könne, sagte Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion.

Er sprach von einem "Frontalangriff auf unsere Freiheit", der in Teilen nicht praxistauglich sei. "Wenn teilweise nicht mal die anwesenden Sachverständigen aus Polizeikreisen beschreiben können, wie eine Vorschrift in der Anwendung aussehen würde, sollte der Innenminister aus seinen Überwachungsträumen endlich mal aufwachen."

CDU sieht "tragfähige rechtliche Grundlage"

Zu einer gegensätzlichen Einschätzung kommt die CDU. Sie stellt mit Armin Schuster den Innenminister, dessen Haus den Gesetzesentwurf erarbeitet hat. Ronny Wähner, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, sprach von einer "tragfähigen rechtlichen Grundlage". Der Entwurf werde den hohen Anforderungen an einen modernen Rechtsstaat gerecht, sagte Wähner. "Damit wird ein verantwortungsvoller Ausgleich zwischen effektiver Gefahrenabwehr und dem Schutz der Bürgerrechte gewährleistet." Wähner räumte jedoch ein, dass es in einzelnen Punkten noch fachliche Hinweise und unterschiedliche Bewertungen gebe, die man ernst nehme und prüfen werde.

Entwurf sieht KI-Videoüberwachung vor

Die Neuregelung ist nach einer Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs in einem Normenkontrollverfahren, das Grüne und Linke beantragt hatten, bis Ende Juni erforderlich. Der Gesetzesentwurf von CDU und SPD soll unter anderem den Einsatz von KI bei der Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten ermöglichen. Unter Richtervorbehalt ist zudem die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) von verschlüsselte Messengerdienste wie Whatsapp vorgesehen. Automatisierte Kennzeichenerkennung soll bei der Ermittlung gestohlener Fahrzeuge helfen.

Vorgesehen ist außerdem der Einsatz umstrittener Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) als "reguläres Einsatzmittel". Auch der Einsatz und die Abwehr von Drohnen wird in dem Gesetzesentwurf geregelt.

Für die Verabschiedung der Gesetzesänderung ist die Minderheitskoalition von CDU und SPD auf Stimmen aus der Opposition angewiesen.

Quelle: dpa

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