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SachsenPornos im Klassenzimmer: Was die Schulaufsicht ermittelt hat

16.04.2026, 04:01 Uhr
Nach-dem-Abbruch-einer-Projektwoche-an-der-Deutsch-Sorbischen-Oberschule-in-Schleife-und-Anzeigen-von-Eltern-ermittelt-die-Polizei-ob-im-Klassenzimmer-strafbare-pornografische-Inhalte-gezeigt-wurden

Wie konnte ein Heft mit expliziten Bildern Teil einer Schulprojektwoche werden? Beschwerden von Eltern hatten zum Stopp geführt. Die Schulaufsicht plant künftig Änderungen.

Schleife/Chemnitz (dpa/sn) - Im Rahmen einer Projektwoche an einer Oberschule im ostsächsischen Schleife (Kreis Görlitz) im März kommt es zum Eklat: Kinder berichten ihren Eltern davon, dass im Klassenzimmer pornografisches Material präsentiert worden ist. Es kommt zu Beschwerden und Strafanzeigen. Die Schule bricht das Projekt am ersten Tag ab. Die Polizei ermittelt. Nun spricht Sachsens oberste Aufsichtsbehörde, das Landesamt für Schule und Bildung (LASUB) in Chemnitz, erstmals über die Abläufe und bislang ermittelten Hintergründe.

Was genau ist vorgefallen?

Die Deutsch-Sorbische Oberschule in Schleife hatte für die geplante Projektwoche mit einem externen Theaterprojekt zum Thema "Mut" kooperiert. Die Schülerinnen und Schüler sollten sich laut Landesamt mit verschiedenen Materialien auseinandersetzen. Teil dieser Sammlung sei "offenbar auch ein Heft mit sensiblem, potenziell pornographischem Bildmaterial" gewesen.

Welche Bildinhalte im strafrechtlichen Sinn vorlagen, ist nach Behördenangaben Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Medienberichten zufolge soll es sich dabei um Bilder zweier Männer bei verschiedenen Sexpraktiken gehandelt haben. Bereits nach dem ersten Projekttag meldeten sich mehrere Eltern bei der Schulleitung.

Wie hat die Schule reagiert?

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe habe die Schulleitung das Projekt noch am ersten Tag "sofort" abgebrochen und den Dienstleistungsvertrag mit den Projektverantwortlichen gekündigt. Noch am Nachmittag seien die Eltern über den Stopp informiert worden.

Zusätzlich meldete die Schulleitung den Vorfall an die Schulaufsicht und informierte den Schulträger sowie die projektfördernde Amadeu-Antonio-Stiftung. Die Stiftung, die sich für Minderheiten und Menschenrechte einsetzt, habe die Projektförderung mittlerweile eingestellt, sagte Pressesprecher Lorenz Blumenthaler der Deutschen Presse-Agentur. Es seien noch weitere Workshops geplant gewesen. Die Grundlage einer Förderung sei aus Sicht der Stiftung aber nicht mehr gegeben.

Was wussten die Schule und die Eltern im Vorfeld?

Das Projekt war der Schule den Angaben zufolge im Januar 2026 per E-Mail angeboten worden. In der Projektskizze einer Theaterpädagogin und einer Lehramtsstudentin sei ein Vorhaben zum Thema "Mut" beschrieben worden, das "aktuelle politische Themen" sowie die persönliche Lage der Jugendlichen aus "künstlerischer Perspektive" in den Blick nehmen sollte. Außerdem bot es aus Sicht der Schule fachliche Anknüpfungspunkte etwa in Ethik, Gemeinschaftskunde und Kunst.

Vor diesem Hintergrund habe es "keinen Anlass zu der Vermutung" gegeben, dass Medien mit potenziell pornografischem Inhalt eingesetzt würden, teilte das Landesamt mit. Aus der Projektskizze habe sich "keine Ableitung auf Verwendung von sensiblen sexuellen Inhalten" ergeben. Demzufolge wurden die Eltern zwar im Vorfeld über die geplante Projektwoche informiert, waren über deren Inhalte aber genauso im Unklaren wie die Schule selbst.

Welche Konsequenzen ziehen Schulaufsicht und Ministerium aus dem Vorfall?

Ein Fehlverhalten der Schulleitung oder gar einen Verstoß gegen das Landesschulgesetz sieht das Landesamt nach eigener Prüfung nicht. Die Projektbeschreibung habe keine vertiefte Sexualerziehung erkennen lassen, betont die Behörde. Die tatsächliche Umsetzung am ersten Tag habe "in eklatanter Weise" den zuvor skizzierten Zielen und Methoden widersprochen.

Die Schulleitung habe vorab keine Kenntnis vom Einsatz pornografischer Bilder und dem besonderen Fokus auf die sexuelle Orientierung der Jugendlichen gehabt. Für die Zukunft will die Schulaufsicht gemeinsam mit dem Kultusministerium den Umgang mit externen Anbietern prüfen, heißt es auf Anfrage. Bewährt hätten sich digitale Marktplätze, auf denen sich Anbieter mit Projekten bewerben. "Der Vorteil für uns ist es, diese Projekte vorab inhaltlich zu prüfen und erst dann zu entscheiden, ob diese angeboten werden können", sagte LASUB-Sprecher Christian Arndt.

Was ist bei sexueller Aufklärung im Klassenzimmer erlaubt und was nicht?

Nach sächsischem Schulgesetz gehört Familien- und Sexualerziehung auch zum Bildungsauftrag der Schule; sie soll "altersgemäß" erfolgen und Kinder "mit den biologischen, ethischen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut" machen, heißt es im "Orientierungsrahmen für die Familien- und Sexualerziehung an sächsischen Schulen" des Kultusministeriums. Weil Jungen und Mädchen immer früher sexuell aktiv werden, empfiehlt das Ministerium in seinem Leitfaden auch eine frühzeitige Aufklärung über Themen wie Infektionsschutz und Verhütung.

Auch erkennt der Orientierungsrahmen an, dass Jungen und Mädchen etwa über Medien immer früher mit "fast allen Facetten von Sexualität konfrontiert" werden. Doch klar ist: Pornografisches Material, egal in welcher Form, gehört nicht zur Aufklärung im Klassenzimmer, wie LASUB-Sprecher Arndt sagt. Weil sexuelle Aufklärung ohnehin ein sensibles Thema ist, stimmten die Schulen geplante Inhalte in der Regel eng mit den Eltern der Schüler und Schülerinnen ab. Sollten diese etwa mit der religiösen Weltanschauung Einzelner kollidieren, könnten die Betroffenen beispielsweise vom Unterricht freigestellt werden.

Externe Partner, heißt es im sächsischen Orientierungsrahmen, sind vorab so auszuwählen und zu briefen, dass sie die Vorgaben kennen und einhalten. Im Falle der Schule in Schleife seien die beiden für das Theaterprojekt Verantwortlichen ihrer Verantwortung im Umgang mit Schutzbefohlenen nicht gerecht geworden, sagte Arndt. Nach der Strafanzeige mehrerer Eltern ermittelt gegen sie nun die Polizei wegen des Verdachts des Verbreitens pornografischer Inhalte an Minderjährige.

Quelle: dpa

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