SachsenRechtsstreit: Dresdner will mit Raubkatzen handeln

Ein Dresdner klagt für den Handel mit Raubkatzen, nachdem Behörden ihm das versagt haben. Tierschützern zufolge wird Deutschland wegen uneinheitlicher Regelungen gezielt für den Tierhandel genutzt.
Dresden/Bautzen (dpa/sn) - Weil er gewerbsmäßig mit Raubkatzen handeln will, klagt ein Dresdner gegen die sächsische Landeshauptstadt vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen (OVG). Der Kläger Leonid G. hat sich nach Informationen auf seinen Profilen in sozialen Netzwerken in der Vergangenheit in Artenschutzprojekten für Wildkatzen engagiert. Zudem hat er regelmäßig Inhalte geteilt, die sich positiv zur Haltung von Raubkatzen im Zirkus aussprechen.
Nach Angaben eines Sprechers des Oberverwaltungsgerichts hatte er bereits erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Dresden geklagt, nachdem ein Antrag zum Handel mit den exotischen Tieren bereits 2019 von der Landeshauptstadt Dresden abgelehnt worden war. Seinen Raubtierhandel will der Dresdner auch über den Kreis Paderborn in Nordrhein-Westfalen abwickeln.
Teilerlaubnis für Handel mit Geparden
In einem ähnlichen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht im ostwestfälischen Minden hatte er dabei im vergangenen Jahr einen Teilerfolg erstritten, nachdem auch die dortigen Behörden ihm das zunächst untersagt hatten, so der Sprecher des OVG. So habe er zumindest eine Teilerlaubnis für den Handel mit Geparden erhalten.
Medienberichten zufolge soll Leonid G. vor dem Mindener Gericht dargelegt haben, dass er Käufer und Verkäufer der Tiere über soziale Netzwerke aneinander vermitteln und zur vorübergehenden Unterbringung der Raubkatzen unter anderem einen Tierpark in Delbrück nutzen will.
Tierschützer: Löchrige Haltungsregeln werden gezielt genutzt
Auf eine schriftliche Anfrage hat der Dresdner nicht reagiert. Das Bautzner Oberverwaltungsgericht rechnet nicht mit einer schnellen Entscheidung in der Sache, da es sich nicht um ein alltägliches Verfahren handle.
Tatsächlich spiele Deutschland eine nicht unwesentliche Rolle im Handel und der Verteilung exotischer Großkatzen, erklärt Patrick Müller, Sprecher der Tierschutzorganisation Animal Advocacy and Protection (AAP). Das liege zum einen an seiner zentralen Lage in Europa.
Außerdem: "Es gibt kein bundesweites Verbot für die Haltung von exotischen Tieren in Deutschland." Das System sei "löchrig" und werde daher teils gezielt ausgenutzt, um "Tiere zu haben und dann zu verteilen". So sei etwa die Haltung von Tigern in Sachsen unter Einhaltung entsprechender Auflagen erlaubt. So auch in Nordrhein-Westfalen. In Berlin und München wiederum ist sie verboten.
Tiger aus Sachsen nach Spanien gebracht
Erst vergangene Woche hatte die Organisation sechs Tiger aus der Privathaltung einer ehemaligen Zirkusartistin im sächsischen Schkeuditz übernommen, nachdem die Behörden die dortige Haltung für ungeeignet erklärt und teilweise untersagt hatten.
Die Tiere wurden in eine Auffangstation nach Südspanien gebracht. Zuvor war dort ein ausgewachsener männlicher Tiger ausgebrochen. Ein 72 Jahre alter Helfer wurde dabei schwer verletzt. Das Tier wurde von der Polizei in der Nähe einer Kleingartenanlage erschossen.