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Sachsen"Sie gehört mir oder der Erde" - 39-Jähriger verurteilt

05.06.2026, 14:53 Uhr
Weil-er-seine-Frau-brutal-mit-einem-Beil-erschlagen-hat-musste-sich-ein-39-Jahre-alter-Afghane-in-Chemnitz-vor-Gericht-verantworten

Er sah seine Ehefrau als Eigentum - als sie sich von ihm trennte, erschlug er sie mit einem Beil. Nun hat das Landgericht Chemnitz ein Urteil gegen den 39-Jährigen gesprochen.

Chemnitz (dpa/sn) - Für den Mord an seiner Ehefrau hat das Landgericht Chemnitz einen 39-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Er habe mit der stumpfen Seite eines Beils brachial auf ihren Kopf, Hals und Oberkörper eingeschlagen, sagte Richter Janko Ehrlich in der Urteilsbegründung. Eines der Kinder habe zusehen müssen, wie die Mutter in der Chemnitzer Wohnung verblutet sei. Das Gericht stellte in seinem Urteil die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch wird eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen.

Die Frau habe in ihrer Ehe immer wieder Gewalt erlebt, sagte Ehrlich. So habe der Afghane sie einmal in den Keller gelockt, gefesselt, geschlagen und gewürgt. Als sie sich schließlich von ihm getrennt habe und nach Berlin gezogen sei, habe er gedroht, Nacktbilder von ihr zu veröffentlichen, um sie zur Rückkehr zu bewegen und auch geäußert: "Sie gehört mir oder der Erde."

"Motiv auf unterster sittlicher Stufe"

In der Vorstellungswelt des Mannes sei die Frau sein Eigentum gewesen, über das er verfügen könne, erklärte Ehrlich. Als sie sich endgültig von ihm getrennt habe, habe sie in seinen Augen ihr Lebensrecht verwirkt. "Dieses Motiv steht auf unterster sittlicher Stufe und ist besonders verachtenswert."

Hinzu komme die massive Gewalt, mit der er bei der Bluttat im September 2025 vorgegangen sei und dass der Sohn hilflos seiner Mutter beim Sterben habe zusehen müssen. Darin zeige sich die besondere Schwere der Schuld, betonte Ehrlich. Außerdem muss er den Kindern eine Hinterbliebenenrente von jeweils 15.000 EUR zahlen.

Das Gericht folgte damit im Wesentlichen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte sich für eine Verurteilung wegen Totschlags und einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren ausgesprochen. Das Urteil kann noch mit der Revision angefochten werden.

Quelle: dpa

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