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ThüringenMesserstiche auf Ex: Sieben Jahre Haft wegen Mordversuchs

23.06.2026, 13:29 Uhr
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Warum das Urteil strenger ausfällt als vom Staatsanwalt verlangt und wie das Opfer mit Tattoos auf die Spuren der Attacke reagieren will.

Erfurt (dpa/th) - Weil er seiner Ex-Partnerin vermummt aufgelauert und sie mit mehreren Messerstichen schwer verletzt haben soll, ist ein Mann am Landgericht Erfurt unter anderem wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Dafür soll der 33-Jährige sieben Jahre Haft. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht – und es fällt deutlich schärfer aus, als von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefordert.

Heimtückisch und mit bedingtem Tötungsvorsatz soll der Mann laut Urteil bei der Tat vorgegangen sein. Zwar habe er nicht mit voller Wucht, mit der 15 Zentimeter langen Klinge aber tief zugestochen. Damit habe er den Tod der heute 25-Jährigen billigend in Kauf genommen, führte der Vorsitzende Richter Markus von Hagen in der Urteilsbegründung aus. "Abstrakt lebensgefährlich" seien die schweren Verletzungen der Frau gewesen.

Einlassung des Angeklagten "absolut konstruiert"

Die Aussagen des Angeklagten zum Tathergang, seien "absolut konstruiert" gewesen und zum größten Teil objektiv etwa durch Standortdaten seines Handys und gerichtsmedizinische Ergebnisse widerlegt worden. Der Afghane Mann hatte etwa angegeben, dass er in Notwehr gehandelt habe, weil die Ex-Freundin ihn mit dem Handy angegriffen habe.

Die junge Frau sei arglos gewesen und dem Mann, der sich zuvor bei einem Freund mit einem Messer bewaffnet hatte, schutzlos ausgeliefert gewesen, sagte von Hagen weiter. Der 33-Jährige sei ihr in einer Nacht im Juli vergangenen Jahres plötzlich auf ihrem Nachhauseweg von der Straßenbahnhaltestelle in Erfurt entgegengetreten.

Zudem habe der Angeklagte – wie Zeugen im Prozess darlegten – zuvor bereits der Frau angedroht, sie und ihren neuen Freund zu töten. Doch die Ex-Freundin habe nicht gedacht, dass er die Aussagen ernst meinen könne. Das hatte die junge Frau unterstützt von einer Dolmetscherin selbst als Zeugin ausgesagt. Sie ist auch als Nebenklägerin beteiligt gewesen.

Gefährliche Körperverletzung statt versuchten Mords?

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und der Vertreterin der Nebenklägerin sah die Kammer in der Tat auch einen vollendeten Mordversuch. Ein strafbefreiender Rücktritt sei nicht festzustellen gewesen.

Oberstaatsanwalt Rainer Kästner-Hengst hatte in seinem Plädoyer ausgeführt, dass nach Ende der Beweisaufnahme davon ausgegangen werden müsse, dass der Angeklagte letztlich freiwillig davon abgelassen habe, die Tat zu vollenden und die Frau zu töten.

Der Oberstaatsanwalt plädierte daher auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Gleichzeitig zog auch Kästner-Hengst die Aussagen Angeklagten in Zweifel: "Die ganze Geschichte ist von hinten bis vorne erlogen."

Verteidigerin Susan Rechenbach-Auerswald sagte, ihr Mandant habe nicht den Vorsatz gehabt, seiner aus der Ukraine stammenden Ex-Partnern aufzulauern und sie zu töten. Auch sie forderte, die Tat als gefährliche Körperverletzung zu werten und plädierte auf eine mildere Freiheitsstrafe. Einen konkreten Umfang dafür gab sie nicht an, stellte aber in den Raum, eine Haftstrafe gegebenenfalls auch auf Bewährung auszusetzen.

Tattoos sollen Narben überdecken

Die Vertreterin der Nebenklägerin schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Ihre Mandantin wolle bewusst kein Schmerzensgeld von dem Angeklagten, führte Rechtsanwältin Susann Wipper aus. "Sie möchte einfach nur ihr Leben leben und diese Tat weitestgehend vergessen – obwohl die Narben sie immer daran erinnern werden." Aber dafür habe die junge Frau eine Lösung: Tattoos sollen die Narben künftig überdecken.

Quelle: dpa

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