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ThüringenNeue Hochschulvereinbarung für Thüringen vorgelegt

18.08.2026, 16:28 Uhr
Die-staatlichen-Hochschulen-sollen-von-2027-bis-2031-3-1-Milliarden-Euro-vom-Land-erhalten

Mit wie viel Geld können die Thüringer Hochschulen in Zukunft rechnen? Nach längeren Diskussionen liegt nun ein Entwurf dazu vor. Dieser setzt unter anderem auf mehr Kooperation.

Erfurt (dpa/th) - Thüringens Hochschulen sollen künftig enger zusammenarbeiten: Das Kabinett hat einen Entwurf für die finanzielle Zukunft der Thüringer Hochschulen beschlossen. Erstmalig ist die sogenannte Hochschulrahmenvereinbarung auf acht Jahre ausgelegt, wie Wissenschaftsminister Christian Tischner (CDU) sagte.

Von 2027 bis 2031 sollen die zehn staatlichen Hochschulen 3,1 Milliarden Euro vom Land erhalten. Die Mittel für die restlichen drei Jahre soll dann auf Grundlage einer Auswertung 2030 verhandelt werden. Die vereinbarten Gelder für die ersten fünf Jahre seien festgelegt und von Haushaltssperren ausgenommen, hieß es.

Die Rahmenvereinbarung regelt über eine längere Zeitspanne unter anderem, mit wie viel Geld die Hochschulen vom Land rechnen können. Seit Monaten wurde über die Zukunft der Thüringer Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften diskutiert.

Der Abschluss der neuen Vereinbarung war zunächst wegen Uneinigkeiten bei Finanzierungsfragen verschoben worden. Die ursprünglich bis Ende 2025 geltende Vereinbarung wurde deswegen um ein Jahr verlängert. Die Hochschulrahmenvereinbarung sei das Ergebnis eines langen Prozesses, sagte Tischner.

Im Entwurf enthalten sind unter anderem die Steigerungsraten für Landesmittel für die Hochschulen insgesamt. Demnach sollen die Summen jährlich steigen - aber längst nicht in dem Umfang wie bisher. Vorgesehen sind demnach zwischen 1,24 und 1,75 Prozent Steigerung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. In einer Verlängerung der bisherigen Vereinbarung war Ende 2025 dagegen noch einmal eine Steigerung um 3,5 Prozent festgelegt worden.

Mehr Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen

Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage sollen Thüringens Hochschulen deutlich stärker zusammenarbeiten. Einerseits solle die Eigenverantwortung gestärkt, andererseits auch Kooperation eingefordert werden, sagte Tischner.

Die zehn Standorte seien gesichert - aber nicht jede der heutigen Strukturen sei festgeschrieben. Die neue Vereinbarung reagiere damit auf Herausforderungen wie den demografischen Wandel, variierende Nachfrage nach Studienplätzen sowie verschärfte Wettbewerbsbedingungen um Studierende und Fachkräfte.

So sollen die Hochschulen etwa bei Forschungsprojekten, Infrastruktur oder IT-Service mehr zusammenarbeiten. Bei ähnlichen Studiengängen seien gemeinsame Veranstaltungen möglich, wie Staatssekretär Steffen Teichert sagte.

Eine weitere Herausforderung der Hochschulen ist die sinkende Studierendenzahl. Während vor sechs Jahren rund 50.000 Menschen im Freistaat studierten, seien es derzeit rund 44.6000, so Teichert.

Kritik von GEW und Linken

Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, sprach von einer herben Enttäuschung. So sei das erklärte Ziel der GEW gewesen, die Pensionskosten aus den Hochschulhaushalten in den Landeshaushalt zu überführen. "Daran hat die Landesregierung nichts geändert und verschärft damit die finanziell angespannte Lage."

Auch die Linken kritisiert das unter anderem. "Die Übernahme der Versorgungsausgaben durch das Land muss endlich - wie in allen anderen Bundesländern auch - in Thüringen umgesetzt werden", sagte der Fraktionsvorsitzende der Linken, Christian Schaft. Auch wenn diese separat ausgewiesen würden, müssten sie weiter von den Hochschulen getragen werden. Dadurch würden Mittel fehlen, die an anderen Stellen dringend gebraucht würden.

Für die anstehenden Beratungen im Landtag sieht Schaft einen erheblichen Gesprächsbedarf. So fehle es an konkreten Entwicklungsideen für die Hochschulstandorte. Dafür brauche es mehr statt weniger Geld.

So geht es weiter

Als Nächstes wird der Entwurf im Landtag beraten. Eine erste Lesung ist voraussichtlich im September angepeilt. Im Dezember ist die Unterzeichnung mit den zehn Hochschulen vorgesehen, damit die Vereinbarung zum 1. Januar in Kraft treten kann. Parallel wird mit jeder Hochschule die entsprechenden Ziel- und Leistungsvereinbarung ausgehandelt.

Quelle: dpa

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