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ThüringenNeue Vorwürfe gegen Gewerkschaft der Polizei

17.12.2025, 04:02 Uhr
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(Foto: Jacob Schröter/dpa)

Bislang liefen Untreue-Ermittlungen gegen Funktionäre der Gewerkschaft der Polizei in Thüringen. Nun prüft die zuständige Staatsanwaltschaft auch Betrugsvorwürfe. Es geht um eine nicht kleine Summe.

Erfurt (dpa/th) - Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat Betrugsvorwürfe gegen Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Thüringen erhoben. Dabei gehe es um Summen in sechsstelliger Höhe, sagte eine Sprecherin.

Es bestehe der Verdacht, dass mehrere Mitglieder der Gewerkschaft "unzutreffende Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen" des Verbandes gemacht hätten, um "die Gewährung ungerechtfertigter Subventionen" durch die Bundes-GdP zu erreichen. Daher laufe ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen Betrugs in einem besonders schweren Fall.

GdP: Völlig ungerechtfertigte Vorwürfe

Gegen wen sich die nun erhobenen Betrugsvorwürfe richten, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft auch auf erneute Nachfrage nicht. Auch die GdP Thüringen machte dazu keine Angaben.

Eine Sprecherin der GdP Thüringen äußerte sich auch nicht dazu, welche Zuschüsse von der Bundes-GdP der Thüringer Landesverband in den vergangenen Jahren erhalten hat und wofür diese verwendet worden sind. "Wir können aber versichern, dass wir an einer Aufklärung etwaiger Vorwürfe interessiert sind, um jedweden Schaden – und zwar auch im Falle völlig ungerechtfertigter Vorwürfe – von unserer Organisation, ihren Entscheidungsträgern und unseren Mitgliedern abzuwenden", sagte sie.

Untreue-Ermittlungen teilweise beendet

Die schon länger laufenden Untreue-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen einzelne Gewerkschaftsfunktionäre sind teilweise beendet. Hier ist die Lage jedoch komplex. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts, Gewerkschaftsfunktionäre könnten zulasten der GdP Thüringen gehandelt haben, sind nach Angaben der Sprecherin beendet aber noch nicht formal eingestellt. Grund dafür sei, dass die Akten derzeit beim Landgericht Erfurt lägen.

Die Untreue-Ermittlungen gegen eine Person, die im Verdacht steht, zulasten einer Tochtergesellschaft der GdP Thüringen agiert zu haben, stehen dagegen den Angaben nach kurz vor dem Abschluss. Wie die Staatsanwaltschaft mit diesem Teil des Ermittlungskomplexes umgehen wird, ist noch unklar. Grundsätzlich entscheidet eine Staatsanwaltschaft am Ende von Ermittlungen, ob sie das Verfahren einstellt oder Anklage erhebt.

Welche Rolle spielt das Landgericht Gera?

Die Sprecherin der Gewerkschaft verwies darauf, dass es in den vergangenen Wochen mehrere Entscheidungen des Landesgerichts Gera gab, die verschiedene Ermittlungsmaßnahmen für unrechtmäßig erklärt hatte, die sich unter anderem gegen die GdP Thüringen gerichtet hatten. "Wir gehen davon aus, dass sich die gegenwärtigen Maßnahmen in dieses Bild einfügen und es keine belastbaren Sachverhalte gibt, die zu einer Schädigung unserer Organisation geführt haben", sagte die Sprecherin der Gewerkschaft.

Die Entscheidungen des Landgerichts Gera betreffen allerdings nicht den Ermittlungskomplex der Staatsanwaltschaft Erfurt, sondern Verfahren der Staatsanwaltschaft Gera. Dort sind in der Vergangenheit vor allem Vorwürfe wegen des Geheimnisverrats gegen einzelne GdP-Funktionäre geprüft worden. Dabei hatten sich Anhaltspunkte ergeben, die erst zu den Untreue- und nun zu den Betrugsermittlungen geführt hatten. Wegen der Untreue-Vorwürfe waren im Juni unter anderem die Räumlichkeiten der Gewerkschaft in Erfurt durchsucht worden.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Erfurt sagte, nach Auffassung der Behörde hätten die Entscheidungen des Landgerichts Gera auf die in der Landeshauptstadt geführten Ermittlungen keinen Einfluss. "Diese Rechtsauffassung stützt sich insbesondere auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Verwertbarkeit von Zufallsfunden im Rahmen durchgeführter Durchsuchungsmaßnahmen, auch wenn diese rechtswidrig oder fehlerhaft gewesen sein sollten", sagte die Sprecherin.

Quelle: dpa

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