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ThüringenRichter bald länger im Dienst? – Sondersitzung geplant

24.06.2026, 16:39 Uhr
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Richter in Thüringen könnten künftig freiwillig länger im Dienst bleiben – bis zu drei Jahre über das reguläre Ruhestandsalter hinaus. Der Landtag soll darüber in einer Sondersitzung entscheiden.

Erfurt (dpa/th) - Auf die Thüringer Justiz rollt eine riesige Pensionierungswelle zu. Die Regierungsfraktionen von CDU, BSW und SPD wollen daher Richtern künftig eine freiwillige Verlängerung ihrer Dienstzeit ermöglichen. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf befasste sich der Landtag - wann die Entscheidung darüber fällt, ist allerdings noch offen.

Ein Antrag der BSW-Fraktion, die Abstimmung auf den kommenden Freitag zu legen, fand keine Mehrheit im Landtag - eine Stimme fehlte der Regierungskoalition. Der parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion, Stefan Wogawa, beantragte daraufhin eine Unterbrechung der Landtagssitzung.

Entscheidung in Landtags-Sondersitzung

Danach kündigte er einen Antrag seiner Fraktion auf eine Sondersitzung des Parlaments an. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause solle dadurch eine Entscheidung über eine mögliche Dienstzeitverlängerung für Richter fallen.

Mit einer Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwaltsgesetzes sollen Richter künftig auf Antrag ihren Ruhestandseintritt um bis zu drei Jahre hinausschieben können – maximal bis zum 70. Lebensjahr. Derzeit müssen Richter in Thüringen mit spätestens 67 Jahren in den Ruhestand gehen - eine Verlängerungsoption ist aktuell im Freistaat gesetzlich ausgeschlossen.

Einer freiwilligen Verlängerung der richterlichen Dienstzeit dürfen dem Entwurf zufolge aber keine zwingenden dienstliche Gründe entgegenstehen. Die Anträge sind schriftlich frühestens ein Jahr und spätestens sechs Monate vor dem Ruhestand zu stellen. Die Regelung soll befristet bis Ende 2032 gelten.

Generationenwechsel in der Justiz

Mit der Flexibilisierung der Altersgrenze soll die Personalnot in der Thüringer Justiz und der Verlust richterlicher Erfahrung abgefedert werden. "Wir wollen verhindern, dass erfahrene Juristen in großer Zahl gleichzeitig ausscheiden", begründete der Haushaltssprecher der BSW-Fraktion und Mitglied im Justizausschuss, Alexander Kästner, den auf das BSW zurückgehenden Vorstoß. Zugleich werde damit dem Wunsch von Richtern entsprochen, die gerne länger arbeiten wollen, dies aber derzeit nicht dürfen.

Ähnliche Modelle werden bereits in anderen Bundesländern wie Hessen und Sachsen praktiziert. Mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis zum 70. Lebensjahr geht Thüringen jedoch weiter, um im Wettbewerb um qualifiziertes Personal bestehen zu können. In den nächsten zehn Jahren wechseln laut Justizministerium 369 Richter und Staatsanwälte in Thüringen regulär in den Ruhestand. Das sind mehr als 46 Prozent des jetzigen Personalbestandes.

Schwierige Mehrheitsverhältnisse

Die Brombeerkoalition hat im Thüringer Landtag keine eigene Mehrheit. Bei der Abstimmung ist sie daher auf das Stimmverhalten der Opposition angewiesen. Die justizpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, Ulrike Grosse-Röthig, sagte der Deutschen Presse-Agentur dazu: "Wir sehen die Notwendigkeit, aber auch die Risiken dahinter." Die Erhöhung des Renteneintrittsalters sei grundsätzlich für die Linke eine schwierige Sache. Damit werde eine Debatte eröffnet, die in Sozialabbau münde.

Quelle: dpa

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