ThüringenRichter können Dienstzeit freiwillig verlängern

In Thüringen gehen in den kommenden Jahren viele Richterinnen und Richter in den Ruhestand. Warum sie ihre Dienstzeit nun bis zum 70. Lebensjahr freiwillig verlängern können.
Erfurt (dpa/th) - Richterinnen und Richter in Thüringen können künftig ihre Dienstzeit freiwillig verlängern und maximal bis zum Alter von 70 Jahren weiterarbeiten. Die Regelung gilt befristet bis Ende 2032. Eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedete der Thüringer Landtag in Erfurt. Damit sollen personelle Engpässe im Justizapparat abgefedert werden.
Bislang mussten Richter in Thüringen mit spätestens 67 Jahren in den Ruhestand gehen - eine Verlängerungsoption gab es bisher nicht. Das geänderte Gesetz wurde mit Stimmen von AfD, CDU, BSW und SPD verabschiedet. Die Linke-Fraktion enthielt sich.
Erfahrene Richter sollen Wissen weitergeben
Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) hob zudem hervor, dass die Regelung auch beim Wissenstransfer hilft. Ältere Richter können ihre Erfahrungen an die jüngeren weitergeben.
Im laufenden Jahr seien 45 neue Richterinnen und Richter in der Thüringer Justiz eingestellt worden und damit seit Jahren erstmals mehr als in den Ruhestand gingen, sagte Meißner.
Thüringens Justiz steht vor einer gewaltigen Pensionierungswelle. Hintergrund dafür ist auch, dass nach dem Ende der DDR in den 90er-Jahren mit einem Mal viele Richter und Staatsanwälte eingestellt wurden, von denen nun viele geballt vor dem Ruhestand stehen.
Hunderte gehen in den Ruhestand
Meißner erläuterte das Problem im Parlament: Viele Richter seien aus den alten Bundesländern nach Thüringen gekommen, viele hätten ein ähnliches Alter und würden nun regulär in den Ruhestand gehen. In den nächsten zehn Jahren wechseln laut Justizministerium 369 Richter und Staatsanwälte in Thüringen regulär in den Ruhestand - mehr als 46 Prozent des jetzigen Personalbestandes.
Meißner wies zudem darauf hin, dass es Richterinnen und Richter mit Lebenszeiternennung brauche, damit bestimmte Funktionen in den Kammern und Senaten ausgeführt werden könnten. Die Gesetzesänderung werde also dazu beitragen, dass die Justiz in Thüringen weiter funktionsfähig sei.
Die Juristin und justizpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, Ulrike Grosse-Röthig, nannte die personelle Situation "ernst". Sie belaste die Funktionsfähigkeit der Gerichte. Nach Ansicht ihrer Fraktion wäre es auch möglich gewesen, Richter im Ruhestand zurück in den Dienst zu holen - für den Vorschlag sei aber keine Mehrheit in Sicht gewesen. Grosse-Röthig betonte, dass ihre Fraktion eine generelle Anhebung der Regelaltersgrenzen für Beschäftigte in der Justiz ausdrücklich ablehne.