ThüringenThüringen erleichtert Public Viewing zur WM für Vereine

Mitfiebern zur Fußball-WM beim Dorffest oder im Sportverein – Thüringen übernimmt für viele Organisationen die Gema-Gebühren. Welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen.
Erfurt (dpa/th) - Mitfiebern zur Fußball-WM: Thüringen unterstützt Vereine und gemeinnützige Organisationen beim Public Viewing. Für eine unkomplizierte Organisation greife der bestehende Gema-Pauschalvertrag des Landes, teilte die Staatskanzlei in Thüringen mit.
Kleinere gemeinnützige Organisationen können damit die Gema-Gebühren für einzelne Public Viewing-Angebote übernehmen lassen, hieß es. Voraussetzung ist etwa, dass kein Eintritt erhoben wird und die Veranstaltungsfläche nicht größer als 500 Quadratmeter ist.
"Gerade große Turniere schaffen gemeinsame Momente, bringen Menschen ins Gespräch und verbinden Generationen und Lebenswelten. Genau das leisten auch unsere ehrenamtlich getragenen Vereine Tag für Tag: Sie stiften Identität und stärken den Zusammenhalt vor Ort. Public Viewing im Verein ist deshalb mehr als gemeinsames Fußballschauen – es ist gelebte Gemeinschaft", erklärte Thüringens Staatskanzleichef Stefan Gruhner (CDU).
Veranstaltung rechtzeitig online anmelden
Die Regelung gilt den Angaben zufolge für Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Fußball-WM ab dem 11. Juni sowie für die Vorbereitungsspiele der Nationalmannschaft ab Sonntag (31. Mai). Die jeweilige Veranstaltung muss rechtzeitig über das Gema-Onlineportal unter dem Button "Public Viewing Event" angemeldet werden.
Den Angaben nach können gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen mit Sitz in Thüringen die Gema-Vergütungen für bis zu vier Veranstaltungen jährlich vom Land übernehmen lassen.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) vertritt als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte der Musikschaffenden. Sie ermöglicht den Kauf von Rechten zur Musiknutzung und leitet Lizenzbeiträge dafür an Komponisten, Texter und Musikverleger in Deutschland und Berechtigte im Ausland weiter.