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Balkonkraftwerk-TrickSpar mit Solar: Darf der Stromzähler echt rückwärts laufen?

06.05.2026, 16:40 Uhr
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Verstehen sich mit Balkonkraftwerken: Drehstromzähler wie dieser messen noch in vielen Häusern den Stromverbrauch. (Foto: Matthias Schmid)

Wer ein Balkonkraftwerk betreibt und noch einen alten Ferraris-Stromzähler hat, der spart bei jedem Kilowatt den vollen Strompreis: Aber wie lange ist das noch erlaubt?

Die höheren Leistungsgrenzen für Balkonkraftwerke und der geringere Bürokratieaufwand bei der Anmeldung – kurzum die ganzen Verbesserungen vom Solarpaket I – wurden bereits hinlänglich rauf- und runterdiskutiert. Und: Sie gelten nach wie vor. Wer im Mai 2026 ein Balkonkraftwerk kauft und installiert, der profitiert noch immer von den Gesetzerleichterungen vom Mai 2024 – von der 800-Watt-Grenze über den nun erlaubten Schuko-Stecker bis hin zur Einstufung als sogenannte privilegierte Maßnahme für Mieter.

Eine weitere konkrete Neuregelung, die vorübergehende Duldung alter Drehstromzähler, die bei Stromeinspeisung rückwärtslaufen, bekam aber ein konkretes Ablaufdatum verpasst: Computer Bild und Chip.de berichteten damals übereinstimmend von einer Frist von vier Monaten, die nach der Anmeldung des Balkonkraftwerks zu ticken beginnt.

Strom sparen – auch beim Einspeisen

Was bedeutet das in der Praxis? Läuft der Zähler rückwärts, drückt nicht nur der selbst verbrauchte Strom die eigene Stromrechnung – auch der ins Netz eingespeiste Solarstrom reduziert die Kosten. Und zwar zum vollen Strompreis, also mit etwa 30 bis 40 Cent pro Kilowattstunde. Das beschleunigt die Amortisierung eines Balkonkraftwerks spürbar.

Spartipp: Balkonkraftwerk für unter 450 Euro

Beim Anbieter Kleines Kraftwerk bekommt man ein steckerfertiges Mini-PV-System mit ausgewählten, TÜV-geprüften Komponenten mittlerweile schon zu einem Preis von unter 450 Euro. Zum Beispiel das Modell Kleines Kraftwerk LX Duo Gitterbalkon mit zwei bifazialen Solarmodulen à 5o0 Watt, einem 800-Watt-Markenwechselrichter von Hoymiles sowie den passenden Halterungen made in Germany.

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Nur vier Monate mit dem alten Zähler?

Bei Computer Bild war im Mai 2024 zu lesen, dass "die Anmeldung des Balkonkraftwerks nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (und nicht mehr zusätzlich beim Netzbetreiber) erfolgen muss. Ab dann hat der Messstellenbetreiber vier Monate Zeit, den Wechsel umzusetzen."

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So sieht ein Stromkasten nach dem Zählertausch aus, nun arbeitet dort ein modernerer, digitaler Zweirichtungszähler. (Foto: Matthias Schmid)

Chip.de zitierte in seiner Meldung vom 23. Juni 2024 laut eigener Aussage sogar aus einem konkreten Gesetz: "Abweichend von § 3 Absatz 3a des Messstellenbetriebsgesetzes hat der Messstellenbetreiber Messstellen an Zählpunkten von Steckersolargeräten im Sinne von § 8 Absatz 5a Satz 1 spätestens innerhalb von vier Monaten ab der Aufforderung durch die Bundesnetzagentur an den Netzbetreiber zur Prüfung der im Marktstammdatenregister eingetragenen Daten nach § 13 Absatz 1 der Markstammdatenregisterverordnung mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem auszustatten, ohne dass es einer gesonderten Beauftragung durch den Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer bedarf."

Das Portal schlussfolgert: "... Es wird eine Frist von vier Monaten für den Zählertausch eingeräumt. In dieser Zeit darf man die vorhandene Messeinrichtung nutzen, auch wenn der Stromzähler rückwärts läuft. Ein dauerhafter Betrieb der Balkon-PV-Anlage hinter rückwärts drehenden Zählern sowie eine Ausweitung dieser Regelung auf leistungsstärkere PV-Anlagen ist nicht erlaubt."

Auch auf den Info-Seiten von Herstellern wie Priwatt, EcoFlow und Greensolar war lange von der Viermonatsfrist zu lesen. De facto findet sich diese Einschränkung aber nicht in der tatsächlichen Ausformulierung des Solarpaket I.

Ferraris-Zähler beim Balkonkraftwerk: Darf weiter rückwärts laufen

Im Bundesgesetzblatt, wo das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Wortlaut nachzulesen ist, steht lediglich, dass die Messstellenbetreiber zu einer "unverzüglichen Ausstattung mit einer modernen Messeinrichtung" aufgefordert werden. Eine konkrete Frist, mögliche Sanktionen oder ein fixes Enddatum beziehungsweise ein Maximalzeitraum für die Nutzung der alten Zähler ist dort aber nicht zu finden.

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Die Anmeldung einer Balkonsolaranlage im Marktstammdatenregister erfolgt online - und ist in zehn Minuten erledigt. (Foto: Bundesnetzagentur)

Wer sein Balkonkraftwerk also korrekt beim Marktstammdatenregister angemeldet hat, der kann sich weiterhin am rückwärts laufenden Drehstromzähler erfreuen – und das so lange, bis sich die örtlichen Stadtwerke für einen Zählertausch anmelden. Dies kann je nach Region und Auslastung schon mal deutlich länger als sechs Monate dauern. Und selbst nach der Ankündigung des Tauschs lassen sich durch eine freundliche Rückfrage gerne noch mal ein paar zusätzliche Wochen herausschinden.

Wer nicht auf einen möglichst trägen lokalen Stromanbieter bauen und trotzdem keinen Solarstrom ins öffentliche Netz verschenken möchte, der kann mit einem speziell auf die Kapazitäten von Balkonkraftwerken zugeschnittenen Solarspeicher die sogenannte Eigenverbrauchsquote deutlich erhöhen. Beim Anbieter Kleines Kraftwerk gibt es den Solarspeicher Solarbank 3 Pro von Anker im Kombi-Deal mit dem leistungsstärksten Balkonkraftwerk des niedersächsischen Herstellers.

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Fazit: Altzähler dürfen (noch) rückwärts laufen

Panik ist vorerst nicht angebracht, wenn es um die Nutzung eines alten Ferraris-Stromzählers in Kombination mit einem Balkonkraftwerk geht – der Drehstromzähler darf nach wie vor rückwärts laufen und die Stromrechnung merklich drücken. Und das so lange, bis der Zählertausch vom örtlichen Stromanbieter durchgeführt wird. Als Endverbraucher ist also nichts weiter tun, als die Steckersolaranlage einmal im Marktstammdatenregister anzumelden.

Besitzer einer PV-Anlage brauchen keine Tricks

Wer eine ausgewachsene Photovoltaik-Anlage auf dem Dach seines Hauses betreibt, der wird über ein paar hundert Kilowattstunden gut bezahlten Solarstrom vom Balkonkraftwerk nur lächeln – denn bei einer großen Solaranlage gehört es zum Konzept, dass grüner Strom, der nicht sofort verbraucht werden kann, nicht einfach gratis ins Netz fließt. Entscheidet man sich für eine Überschüssvergütung, dann wird jede eingespeiste Kilowattstunde laut EEG-Förderung mit 7,78 Cent bezahlt – und das garantiert für die nächsten 20 Jahre.

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Alternativ kann man die sogenannte Eigenverbrauchsquote spürbar erhöhen, wenn man sich einen zur Leistung der PV-Anlage passend ausgelegten Solarspeicher installiert. Welche Lösung zu welchem Haushalt am besten passt, kann man zum Beispiel bei Enpal erfahren – deren Experten bieten eine kostenlose Beratung an, die auf die individuellen Gegebenheiten (Wohnort, Dachfläche, Ausrichtung, etc.) zugeschnitten ist.

Quelle: ntv.de