Urteile

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Obwohl ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten als «Kollegenschwein» bezeichnete, war die Kündigung gegen ihn nicht wirksam, entschied das Landesarbeitsgericht Köln. Es habe sich um einen einmaligen Vorfall im Rahmen eines vertraulichen Gesprächs gehandelt. Foto: Patrick Pleul
18.04.2019 07:07

Recht verständlich Rauswurf bei Beleidigung in Privatmail?

Arbeitnehmer, die sich über Vorgesetzte ärgern, müssen vielleicht auch mal Dampf ablassen - doch wie ist es mit Bezeichnungen wie "Russenarschloch", "Flasche" oder "Idiot"? Wird dies in privaten Mails ausgetauscht, darf dann der Arbeitgeber fristlos kündigen? Ein Gastbeitrag von Alexandra Henkel

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