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Verteidiger legt Revision ein Höcke geht gegen Verurteilung wegen SA-Parole vor

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Björn Höcke mit seinem Anwalt Philip Müller vor Gericht.

Björn Höcke mit seinem Anwalt Philip Müller vor Gericht.

(Foto: picture alliance / dts-Agentur)

Weil er während einer Wahlkampfrede einen verbotenen Nazi-Slogan nutzt, wird Björn Höcke zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Der AfD-Politiker will das Urteil nicht akzeptieren, einer seiner Verteidiger beantragt Revision. Nun geht der Fall an den Bundesgerichtshof.

Nach dem Urteil gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Verteidigung Revision eingelegt. Eine Sprecherin des Landgerichts Halle bestätigte, dass von einem von Höckes Anwälten, Philip Müller, am Mittwoch eine Revision gegen die Entscheidung eingegangen sei.

Das Landgericht in der sachsen-anhaltischen Stadt hatte den AfD-Politiker am Dienstag wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts hatte er vor drei Jahren bei einer Wahlkampfrede in Merseburg wissentlich die verbotene Parole "Alles für Deutschland" der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP benutzt.

Höcke sei ein "redegewandter, intelligenter Mann", der Geschichte studiert habe und "weiß was er sagt", sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel bei der Urteilsverkündung. Zudem habe er die Verbreitung seiner Rede auf der Wahlkampfveranstaltung billigend in Kauf genommen. Diese Auswirkungen im öffentlichen Raum und auch seine herausgehobene politische Stellung als AfD-Frakionschef im Thüringer Landtag hätten mit zu der Verurteilung geführt.

Höcke bestritt, von der Herkunft der Losung gewusst zu haben. Er bezeichnete die Parole zudem wiederholt als "Alltagsspruch" oder "Banalität". Die Staatsanwaltschaft, die für Höcke in dem Prozess eine Bewährungsstrafe und 10.000 Euro Geldstrafe gefordert hatte, wollte ebenfalls eine Revision prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit der Revision wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) befassen. Dabei prüft der BGH Urteile ausschließlich auf Rechtsfehler und verweist die Fälle gegebenenfalls zur neuerlichen Verhandlung an die Vorinstanz zurück. Höcke ist Spitzenkandidat der AfD für die Thüringer Landtagswahl am 1. September. Der Landesverband wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Quelle: ntv.de, jpe/AFP

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