Behörde rüstet sich Bundeskartellamt organisiert sich neu zur Durchsetzung von Regeln gegen hohe Spritpreise

Das Bundeskartellamt stellt sich für die Durchsetzung der neuen Regeln gegen hohe Spritpreise organisatorisch neu auf.
Anlass sei das seit Mittwoch geltende Gesetzespaket, teilte die Bonner Behörde mit. Eine neu geschaffene 13. Beschlussabteilung solle sich künftig ausschließlich mit dem Mineralöl- und Kraftstoffbereich befassen. "Um die neuen Wettbewerbsregeln im Kraftstoffbereich möglichst effizient anwenden zu können, haben wir die zuständige Beschlussabteilung neu strukturiert, inhaltlich entlastet und personell aufgestockt", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Jetzt können wir uns mit Nachdruck an die Durchsetzung begeben."
Kern des Pakets ist die neue "Zwölf-Uhr-Regel", die am Mittwoch erstmals gilt. Sie sieht vor, dass Tankstellen ihre Preise nur einmal täglich um 12.00 Uhr erhöhen, aber beliebig oft senken dürfen. Damit sollen häufige Preissprünge verhindert werden. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Zudem wird das Kartellrecht geschärft. Künftig kann die Behörde leichter gegen mutmaßlich überhöhte Preise auf Raffinerie- oder Großhandelsebene vorgehen. Eine Beweislastumkehr zwingt die Unternehmen dann, ihre Kostenstruktur offenzulegen, um nachzuweisen, dass die Preise nicht unangemessen sind.