Künftig automatisch nach GeburtBundestag bringt antragsloses Kindergeld auf den Weg

Der Bundestag hat den Weg für die Einführung des antragslosen Kindergelds frei gemacht.
Das Parlament beschloss in Berlin den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Vorgesehen ist, dass im Regelfall künftig Kindergeld automatisch nach der Geburt eines Kindes an die Eltern ausbezahlt wird. In einer ersten Stufe soll dies allerdings erst nach der Geburt des zweiten Kindes gelten, da hier bereits alle erforderlichen Daten vorliegen. Später soll die Regelung auf Erstgeborene ausgeweitet werden. Lediglich bei Unklarheiten sollen die Eltern weiterhin einen Antrag stellen müssen.
Die "Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist", heißt es in dem Gesetzestext. "Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen."
In allen Fällen soll die Familienkasse weiterhin die Anspruchsberechtigung prüfen. Dafür erforderliche Informationen sollen aber zwischen den Behörden ausgetauscht werden, ohne dass eine Übermittlung durch die Eltern erforderlich ist. Voraussetzung für das automatisierte Verfahren soll sein, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt, ein Elternteil im Inland arbeitet und dass die Kontoverbindung vorliegt.
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte die Neuregelung. "Diese könnte ein erster Schritt sein, um Familien ihnen zustehende Leistungen einfacher zukommen zu lassen, und damit positive Auswirkungen auf die materielle Absicherung von Kindern haben", erklärte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann. Er kritisierte aber, dass nichterwerbstätige Eltern von dem Verfahren ausgeschlossen würden und Geburten des ersten Kindes zunächst nicht erfasst werden.