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Wahlen zum Abgeordnetenhaus Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge gegen Wahlwiederholung in Berlin ab

Rein in die Urne: Mit dem richtigen Stimmzettel, versteht sich.

Rein in die Urne: Mit dem richtigen Stimmzettel, versteht sich.

(Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten)

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die Wahlwiederholung in Berlin abgewiesen. Damit finden die erneuten Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die Bezirkswahlen am 12. Februar statt. (AZ: 2 BvR 2189/22)

Der Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin hatte am 16. November 2022 entschieden, dass die Wahlen in Berlin komplett wiederholt werden müssen, weil es zu zahlreichen Fehlern gekommen war. Dagegen hatten sowohl Abgeordnete als auch Bürgerinnen und Bürger Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Gleichzeitig stellten sie Eilanträge, die komplette Wahlwiederholung zu stoppen. Diese Anträge wurden nun abgewiesen. Die Verfassungsbeschwerden bleiben jedoch in Karlsruhe anhängig. Über sie wird später im Hauptsacheverfahren entschieden.

Quelle: ntv.de, RTS

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