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Zu wenig Informationen vorgelegtEU-Kommission droht Niederlage im Streit um Corona-Verträge

11.06.2026, 12:04 Uhr
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(Foto: picture alliance/dpa)

Im Streit über die Offenlegung von Verträgen zu Corona-Impfstoffen droht der EU-Kommission eine endgültige Niederlage.

Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) empfahl, ein Rechtsmittel der Brüsseler Behörde gegen ein Urteil aus dem Jahr 2024 abzuweisen. Die Kommission habe nicht ausreichend Informationen über die Verträge offengelegt. Der Generalanwalt sprach sich dafür aus, die Entscheidung der Vorinstanz zu bestätigen.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte im Juli 2024 nach einer Klage von EU-Abgeordneten den Beschluss der Kommission gekippt, die Namen der Mitglieder des Verhandlungsteams sowie bestimmte Vertragsklauseln zu schwärzen. Die Behörde hatte ihr Vorgehen mit dem Schutz der Privatsphäre und den kommerziellen Interessen der beteiligten Pharmaunternehmen begründet. Das EuG urteilte jedoch, die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass der Zugang zu den Klauseln die Interessen der Konzerne beeinträchtigt hätte. Zudem hätte sie mehr Einblick in die Neutralitätserklärungen der EU-Vertreter geben müssen, um mögliche Interessenkonflikte auszuschließen.

Für die Kommission und ihre Präsidentin Ursula von der Leyen, die bereits während der Pandemie an deren Spitze stand, ist die Empfehlung ein weiterer Rückschlag bei der juristischen Aufarbeitung der Impfstoff-Beschaffung. Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 hatte die EU umfangreiche Verträge mit Pharmakonzernen geschlossen. Der Vorwurf mangelnder Transparenz bei diesen Milliardengeschäften beschäftigt die Gerichte bereits länger.

So hatte das EuG im Mai 2025 in einem separaten Verfahren die Weigerung der Kommission für nichtig erklärt, Textnachrichten zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla offenzulegen. Die Zeitung "New York Times" hatte auf Herausgabe der SMS geklagt, die während der Verhandlungen über bis zu 1,8 Milliarden Impfdosen ausgetauscht worden sein sollen. Von der Leyen hatte argumentiert, sie sei nicht mehr im Besitz der Nachrichten. Dem Gericht zufolge konnte die Kommission jedoch nicht glaubhaft begründen, warum diese unauffindbar seien.

Quelle: ntv.de, rts

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