Engpass bei BetreuungsplätzenIn Westdeutschland fehlen Zehntausende Plätze für Ganztagsbetreuung

Ein halbes Jahr vor Beginn des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler fehlen in Westdeutschland Zehntausende Plätze.
Wie das Institut der Deutschen Wirtschaft ermittelte, müssen bis 2029 mindestens 149.700 weitere Hortplätze eingerichtet werden, davon allein 45.300 in Nordrhein-Westfalen und 42.300 in Bayern.
Das gilt nach Berechnungen des IW, wenn man die 2024 von Eltern geäußerten Betreuungswünsche zugrundelegt. Geht man davon aus, dass letztlich drei von vier Kindern auch nachmittags in der Schule bei Hausaufgaben, Spiel oder Sport umsorgt werden sollen, ist der Ausbaubedarf viel höher: Dann fehlen 570.900 Plätze, davon allein 204.300 in Bayern.
"Bayern sticht bei den Ganztagsbetreuungsquoten von Kindern im Grundschulalter mit nur 34 Prozent im Jahr 2024 sehr stark heraus", schreiben die IW-Experten. Die Studie "Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder" liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Aus Bayern kam dazu Widerspruch. Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte, im Schuljahr 2023/2024 seien bereits 57,5 Prozent und im Schuljahr 2024/2025 sogar 59,5 Prozent der bayerischen Grundschulkinder betreut worden, und zwar in Ganztagsschul- und Hortangeboten oder der sogenannten Mittagsbetreuung. Eltern schätzten das Angebot über die Mittagszeit hinweg, um dem Kind am Nachmittag noch Zeit für Hobbys zu lassen, betonte Scharf.
Der Unterschied zwischen den Zahlen des IW und des Ministeriums dürfte sich daraus erklären, dass das Forschungsinstitut die gesetzlich festgelegte Betreuungszeit von 8 Stunden pro Tag beziehungsweise 40 Stunden pro Woche ansetzt. In diesem Umfang war 2021 der bundesweite Rechtsanspruch festgelegt worden. Ab dem Herbst gilt er zunächst für Erstklässler und wird dann bis zum Schuljahr 2029/2030 schrittweise ausgeweitet.
Die Sorge um den Stand des Ausbaus ist nicht neu. Im Januar veröffentlichte der Verband Bildung und Erziehung eine Umfrage unter mehr als 1.300 Schulleitungen. Ergebnis: Jede vierte befürchtet, dass der Rechtsanspruch nicht voll umgesetzt werden kann. Letztlich bedeutet das, dass Eltern vergeblich einen geeigneten Nachmittagsplatz für ihre Kinder suchen.