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Beschluss von 2023 nichtigEuGH: Freigabe von EU-Milliardenhilfen an Ungarn war rechtswidrig

12.02.2026, 12:00 Uhr
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(Foto: picture alliance / BELGA)

Die EU-Kommission hat nach Einschätzung der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Unrecht Milliardenhilfen für Ungarn freigegeben.

Der Beschluss der Brüsseler Behörde aus dem Jahr 2023 sollte für nichtig erklärt werden, sagte Generalanwältin Tamara Capeta in Luxemburg. Sie stellte sich damit auf die Seite des Europaparlaments, das gegen die Auszahlung geklagt hatte. Die Kommission habe die Gelder freigegeben, bevor die Reformen tatsächlich in Kraft getreten seien, die die EU von der Regierung in Budapest gefordert hatte, argumentierte Capeta.

Zudem habe die Behörde es versäumt, die Änderungen am ungarischen Justizsystem ausreichend zu prüfen. Auch Entwicklungen, die die Reformen untergraben oder zunichtemachen könnten, seien ignoriert worden. "Die Kommission darf keine EU-Gelder an einen Mitgliedstaat auszahlen, solange die erforderlichen Gesetzesreformen nicht in Kraft sind und wirksam angewendet werden", erklärte die Juristin. Die Schlussanträge der Generalanwältin sind für den Gerichtshof nicht bindend. In der Mehrzahl der Fälle folgen die Richter jedoch ihrer Einschätzung.

Die Kommission hatte Zahlungen an Ungarn 2022 wegen Bedenken hinsichtlich Korruption und der Rechtsstaatlichkeit zunächst auf Eis gelegt. Ein Jahr später bescheinigte die Behörde dem Land jedoch Fortschritte und gab rund zehn Milliarden Euro frei. Das Europaparlament zog daraufhin vor den EuGH und forderte die Annullierung dieser Entscheidung. Die Abgeordneten warfen der Kommission "offensichtliche Beurteilungsfehler" und Machtmissbrauch vor.

Quelle: ntv.de, rts

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