Digitaler Check-in geplantFlugreisende sollen in Deutschland schon im Sommer komplett digital einchecken können

Flugreisende sollen bereits in diesem Sommer in Deutschland komplett digital einchecken können.
"Wir machen den Check-in-Prozess am Flughafen effizienter, reduzieren Wartezeiten spürbar und ermöglichen eine durchgängige digitale und sichere Abfertigung", erklärte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder am Mittwoch. Die Luftverkehrswirtschaft begrüßte den "längst überfälligen Schritt".
Konkret beschloss das Kabinett in Berlin einen Gesetzentwurf zur digitalen Fluggastabfertigung. Die geplante Entlastung der Passagiere sei "voraussichtlich bereits im Sommer zu erwarten", erklärte das Bundesverkehrsministerium.
Passagiere könnten dann ihre Identität digital auf dem Smartphone nachweisen, statt an jeder Station auf dem Flughafen physische Dokumente vorzeigen zu müssen, erläuterte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Er betonte: "Andere internationale und europäische Drehkreuze sind bereits weiter, während Deutschland sich mit analogen Prozessen und rechtlichen Unsicherheiten selbst ausbremst."
Tatsächlich erfolgten hierzulande "die Prozesse zur Fluggastabfertigung vom Check-in bis zum Betreten des Flugzeuges heute im Wesentlichen manuell", erklärte Schnieder. "Diese Prozesse sollen zukünftig auch digital funktionieren - mit modernen automatisierten Softwaresystemen, die biometrische Muster verwenden." Die Teilnahme bleibe für Passagiere freiwillig; die klassische Abfertigung bleibe weiterhin gleichwertig bestehen, betonte der Minister.
Der BDL skizzierte den künftigen Ablauf einer Flugreise: "Der Passagier checkt bereits vor der Fahrt zum Flughafen online ein und hinterlegt seine Reisedaten sowie - freiwillig - biometrische Merkmale wie sein Passbild sicher im System. Am Flughafen scannt er nicht mehr mehrfach Reisepass und Bordkarte, sondern wird zum Beispiel per Gesichtserkennung an der Gepäckabgabe, an der Sicherheitskontrolle und beim Boarding automatisch erkannt. Das System gleicht dabei ab, ob die eingecheckte und die reiseberechtigte Person identisch ist."