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RechtKfz-Händler muss auf Nachlackierung hinweisen

12.09.2011, 12:50 Uhr

Karlsruhe (dpa/tmn) - Ein Kfz-Händler muss einen Kunden ungefragt auf eine Nachlackierung hinweisen. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa/tmn) - Ein Kfz-Händler muss einen Kunden ungefragt auf eine Nachlackierung hinweisen. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe.

Ein Kfz-Händler muss einem Autointeressenten automatisch von einer Nachlackierung erzählen. Denn eine Nachlackierung sei ein Hinweis auf einen Unfallschaden. Unterbleibt der Hinweis, dürfe der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (Aktenzeichen: 4 U 71/09).

Das Gericht gab damit der Käuferin eines Pkw Recht. Der Händler hatte in dem vorformulierten Kaufvertrag festgehalten, dass der Gebrauchtwagen nach Angaben des Vorbesitzers weder Unfallschäden habe noch nachlackiert worden sei. Beide Angaben waren falsch. Die Kundin verlangte daraufhin die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das OLG hielt dem Händler vor, die Mängel arglistig verschwiegen zu haben. Insbesondere komme es nicht darauf an, ob der Kunde ausdrücklich nach solchen Mängeln gefragt habe.

Quelle: dpa

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