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Eilantrag für Aufschub abgelehntHeizungsgesetz kann Freitag im Bundestag beschlossen werden

09.07.2026, 15:36 Uhr
Berlin-13-05-2026-Ein-Heizungsdrehknopf-in-einer-Mietwohnung-Die-Bundesregierung-hat-nach-monatelangen-Verhandlungen-das-neue-Heizungsgesetz-auf-den-Weg-gebracht
(Foto: picture alliance / Caro Kadatz)

Die schwarz-rote Koalition kann die Neufassung des Heizungsgesetzes am Freitag und damit noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag beschließen.

Das Bundesverfassungsgericht wies am heutigen Donnerstag einen Eilantrag ab, mit dem mehr Zeit für die Beratungen erzwungen werden sollte. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte, die Entscheidung schaffe Klarheit. Die Koalition will mit der neuerlichen Überarbeitung des Gesetzes die Pflicht streichen, dass neue Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Kritiker sehen darin eine Aufweichung des Klimaschutzes. Die Regierung will Hauseigentümern eine größere Wahlfreiheit lassen.

Ab 2029 sollen neu eingebaute Erdgas- und Ölheizungen aber schrittweise klimaneutraler betrieben werden. Dazu müssen sie einen wachsenden Anteil von Biomethan oder Bioöl beimischen, der zunächst von zehn Prozent bis 2040 auf 60 Prozent steigen soll. Die sogenannte Bio-Treppe ist aber umstritten. Bisher sind klimafreundliche Gase und Öle nicht ausreichend vorhanden und auch teuer. Vermieter sollten beim Einbau fossiler Heizungen hälftig an den CO2-Kosten, Netzentgelten sowie den Kosten für den Bio-Anteil beteiligt werden.

Reiche sagte, die Förderung für klimafreundliche Heizungen bleibe erhalten und Klimaschutz werde alltagstauglicher. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte am Mittwoch ein neues Förderkonzept für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschlossen, das umgehend wirksam wird. Das Konzept sieht Einsparungen vor, staffelt die Zuschüsse aber zugleich stärker nach sozialen Kriterien. Stärker gefördert werden selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro. Trotz der Einsparungen sind bis 2030 gut 44 Milliarden Euro für die Förderung von mehr Energieeffizienz in Gebäuden vorgesehen.

Der Eilantrag der Linken gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz, wie es offiziell heißt, wurde vom Verfassungsgericht als unzulässig abgewiesen. Die Partei habe im bisherigen Gesetzgebungsverfahren nicht ausreichend deutlich gemacht, wie sie ihre Mitwirkungsrechte verletzt sehe. Die Antragsteller hatten kurzfristige und umfangreiche Änderungsanträge beanstandet.

Bisher hatten Eilanträge wegen zu kurzer Beratungszeit im Parlament nur einmal in Karlsruhe Erfolg. Der damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann erreichte 2023 den vorläufigen Stopp der Heizungsgesetz-Novelle der Ampel-Regierung. Ein Jahr später scheiterte er jedoch mit einem weiteren Eilantrag gegen das damalige Klimaschutzgesetz. Auch wenn ein Eilantrag Erfolg hat, wie 2023, bedeutet das keine Entscheidung in der Sache. Im Februar 2026 verhandelte der Zweite Senat in der Hauptsache darüber, ob die Beratungszeit für das Heizungsgesetz 2023 zu kurz war. Das Urteil wird am 23. Juli 2026 in Karlsruhe verkündet. 

Quelle: ntv.de, rts

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